Kann Jobcenter Alleinerziehende zwingen Vollzeit zu arbeiten?

7 Antworten

VirtualSelf und Soulbridge1 haben das Wesentliche bereits genannt.

Das Jobcenter verlangt, dass ich mir einen existenzsichernden Arbeitsplatz suchen muss.

..wobei noch die Frage wäre, von wessen Existenzsicherung sie da reden. Deckt dein derzeitiges anrechenbares Einkommen deinen Bedarf (=deinen Regelsatz + deine anteiligen Unterkunftskosten + deinen Alleinerziehungsmehrbedarf )? Für den Barunterhalt des Kindes ist der Vater zuständig.. für den bei einem minderjährigen Kind eine erhöhte Erwerbsobliegenheit besteht. Zahlt er (vollen) Unterhalt ? Ansonsten vielleicht da nochmal ansetzen, ggf. mit Anwalt (beim Amtsgericht Beratungshilfeschein für's Kind ausgestellt besorgen). Wohlmöglich kämt Ihr mit Unterhalt und Kinderzuschlag /Wohngeld ja aus dem ALG2-Bezug raus, und du hättest das Jobcenter vom Hacken.

Virtualself und Soulbridge haben das Wesentliche ja schon gesagt...

Ich bin ausserdem noch der Meinung, dass es lohnt , sich die nötige Zeit die man für sein eigen Fleisch und Blut braucht notfalls auch zu erstreiten! (bedauerlich genug dass man das als Alleinerziehende in unserer BRD -GmbH überhaupt tun muss!!!)

Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass Kinder (vor allem auch kranke Kinder) NICHT in fremde Obhut gegeben werden müssen, nur weil die Jobcenter ihre Machtspielchen wieder an Alleinerziehenden anwenden, die leider viel zu oft schlecht informiert sind und sich durch ihre "Obrigkeitshörigkeit" jede Schikane gefallen lassen. Wie Soulbridge schon gesagt hat; Du bist nicht zu weich, die Jobcenter sind KNALLHART! Wehr Dich und such Dir den Weg, der für DICH und dein KIND am besten ist und nicht für den "Staat" und seine Handlanger! "

DH

Das ist ein Dilemma: Wer ist die Rabenmutter, die, die ihr Kind (zu) lange der Obhut anderer überlässt oder die, die sich und das Kind nicht selbst ernähren kann?

In Deinem Fall hast Du eine Entscheidung getroffen. Sichere sie über ein ärztliches Attest ab. Das wird das Amt anerkennen müssen und darf keine Leistungen streichen, wenn Du Dich nicht auf unpassende Stellen bewirbst. Viel Erfolg!

Nicht zu vergessen die Rabenväter , die trotz ausreichender Mittel keinen (vollen) Unterhalt zahlen und denen es viele Mütter und Kinder zu verdanken haben, dass sie überhaupt ALG2- hilfebedürftig sind ;)

@Larah10

wie wahr, wie wahr...

Geh zum Arzt, Kinderarzt, usw. und lass dir ein ein Gutachten für dein Kind erstellen. Da kann dir das Amt gar nichts anhaben, die haben doch voll ne Meise!!! Ich versteh manchmal die Welt nicht mehr, jetzt wollen die Betreuungsgeld zahlen, aber Du sollt Vollzeit arbeiten gehen, und Dein Kind alleine lassen, in welcher Welt leben wir denn?

Mit "wicdhtigem Grund" kannst du alles machen. Wenn du Atteste für dein Kind und dich hast, wird dich niemand zwingen können. Vor allem wird keine Arbeitgeber sich darauf einlassen, eine unzufriedene Angestellte bezahlen zu müssen.