Kann ich wegen Glasflaschen werfen (auf dem Spielplatz) angezeigt werden?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Strafrechtlich ist da nur was drin, wenn sich ein Kind an einer (vergessenen) Scherbe verletzen würde. Fahrlässige KV, § 229 StGB. Zuzüglich Schadenersatz der Krankenkasse sowie Schmerzensgeld.

Allerdings wären auch nach dem Scherbeneinsammeln und ohne Körperschaden zivilrechtliche Ansprüche des Spielplatzbetreibers möglich. Um sicher zu gehen, dass alle Scherben wirklich weg sind, könnte der Betreiber allen evtl. mit Scherben kontaminierten Sand austauschen. Die Kosten tragt ihr, jeder für sich in voller Höhe, gesamtschuldnerisch. 

xaxne185 
Fragesteller
 07.09.2017, 16:40

Ok :) Danke 

Nunja:

Der Mann war bestimmt kein Polizist, sonst hätte er anders gehandelt.

Dennoch: Ist es wirklich soo klug, Glasflaschen zu zerdeppern - egal, wo? Seid Ihr alt genug, DAS zu wissen ;-) Ihr habt Euch wirklich mega blöd benommen. Oder? Das ist Dir klar, oder?

Ihr hättet Euch auch einfach nur kleinlaut entschuldigen können und gut wär gewesen ;-) Zu lachen ist in solch einer Situation nie gut - das wird IMMER missverstanden! Das ist Dir ab heute klar, oder?

Ich denke nicht, dass da was nach kommt. Aber mach so was wirklich nie wieder. Hattet Ihr Spaß beim Zerdeppern? Dann macht das in einen Müllbehäter rein - Glasflaschenweitwurf oder so was. Aber zielsicher! ;-)

Es ist irrelevant ob er ein Polizist war oder nicht.

Ausgangspunkt ist eure Handlung, welche zu Körperverletzung eines Kindes geführt hätte.

Kaputte Glasflaschen so wie Spritzen, haben nichts auf einem Spielplatz verloren.

xaxne185 
Fragesteller
 04.09.2017, 21:28

Das ist mir dann auch erst aufgefallen als der Mann auftauchte. Aber es hat sich KEINER verletzt. Also ist es eine Straftat oder nicht ? :-)

Atemu1  04.09.2017, 22:44
@xaxne185

Ob es eine Straftat ist oder nicht, da gibt es noch keine Einigung.

Die Frag liegt mehr darin: Hätte euch der Fremde nicht angesprochen, wären die Glasscherben auf dem Spielplatz geblieben ja oder nein ???

Es ist immer eine Frage der Auslegung.

Atemu1  04.09.2017, 23:22
@Atemu1

Wenn ihr one Aufforderung die Glasscherben von eurer Glasflasche beseitigt hättet, dann ist es Einsicht und deswegen nicht schlimmes.

Ganz anders ist es, wenn ihr garnicht es machen wolltet.

Wer erst nach einer Aufforderung durch z.B. einen Polizisten oder einem von Ordnungsamt es gemacht hat. Der habe wissentlich eine Schwere Körperverletzung nach §226 StGB eines Kindes in kaufgenommen.

Es gibt auch noch §227 StGB Körperverletzung mit Todesfolge.

Die Gefahr, dass sich ein Kind damit nachträglich verletzt beim Spielen im Sand war zu groß.