darf ein polizist beleidigen? wie z.b.....

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Anzeige wegen Beleidigung würde grds. nicht strafverfolgt, da deiner Entrüstung ein erforderliches öffentliches Interesse fehlt. Die angestrebte Klage wird es nicht geben :-O

Eine Dienstaufsichstbeschwerde schon eher, wobei die Wortwahl des ausgesprochenen Platzverweises sicher beschämend ist, aber kein Dienstvergehen i. S. der Vorschrfiten darstellt und garantiert von dem Beschuldigten und einem Zeugen in der Form bestritten wird.

Im Ergebnis gibt es eine deutliche Ansage vom Dieststellenleiter und das wars. Es würde mich wundern, was das aktenkundig würde.

Schön, daß du nicht wegsiehst, wenn etwas schief läuft - aber Recht haben und Recht bekommen ist eben zweierlei :-(

G imager761

Was imager761 schreibt, ist korrekt, allerdings möchte ich präzisieren.

Man unterscheidet zwischen Klage, Strafanzeige und (Dienstaufsichts)beschwerde.

  • Eine Klage kann nur der Betroffene selbst anstreben, also nicht du.

  • Eine Strafanzeige würde, wie imager761 schon sagte, sehr wahrscheinlich aufgrund des fehlenden öffentlichen Interesses scheitern. Selbst das Strafverfahren gegen den Einbrecher in meine Wohnung wurde eingestellt, weil "kein öffentliches Interesse" (so der Richter).

  • Juristen bezeichnen eine Dienstbeschwerde als "formlos, fristlos, fruchtlos". Soll heißen, mit diesen drei Adjektiven soll rechtliche Ablauf einer Beschwerde zusammengefasst werden: Formlos, weil lt. Gesetz eine Beschwerde an keine besondere Form gebunden ist. Man kann sie sowohl schriftlich als auch mündlich einlegen. Fristlos, weil das Einlegen einer Beschwerde an keine Frist gebunden ist. Und fruchtlos weil eine Beschwerde so gut wie nie zu etwas führt. Evtl. zu einer Entschuldigung. Das habe ich aber nur einmal erlebt.

Kannst du machen aber denke immer daran "Die polizei ist chef, du nix".

natürlich nicht, allerdings sollte man auch den kontext beachten, den wir jetzt nicht kennen. ;-)

Gegen einer Gruppe Polizisten wirst du mit einer Klage nicht weit kommen

also ich hab auch gesehen wie die polizisten den mann geschubst haben aber ich finde dass es unmöglich ist wie die mit einer person umgehen. aber danke nochmal an alle und ich werde keine anzeiger erstatten

mfg darci1907

Dienst am Menschen ist eben Charaktersache.

Nicht nur Polizisten, auch Lehrer, Pflegekräfte, JVA-Beamte, Mütter oder Ärzte drücken ihre Überforderung, Hilflosigkeit und Streßbelastung eben bisweilen in unzumutbarer Geringschätzigkeit, Respektlosigkeit, Machtmißbrauch oder Gewalt in jedweder Form gegen ihre (schutzbefohlenen) Mitmenschen aus - unzumutbar, unzulässig aber eben oft nicht justitiabel.

Das kann man nachvollziehn, verstehen oder gar tolerieren muß man es nicht.

DH für deine Empathie, darci1907 :-D

G imager761