Kann ich wegen eines Plagiats Exmatrikuliert in einer Hausarbeit werden(Ohne Selbstständigkeitserklärung?

3 Antworten

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Hängt von der Studienordnung der Universität ab. Grundsätzlich ja.

Eine Exmatrikulation beim ersten Fall kommt eigentlich nur wirklich in Betracht, wenn Geld geflossen ist, damit eine Arbeit angefertigt wurde. Für reines Abschreiben ist das sehr unwahrscheinlich.

Ein Plagiat ist ein grober Täuschungsversuch, für den verschiedene Prüfungsordnungen unterschiedliche Sanktionen vorsehen. Die schwerste ist sicherlich der Ausschluss von weiteren Prüfungen, was zum Verlust des Prüfungsanspruches führt. Bei einem erstmaligen Verstoß kommt es aber meistens nicht zu dieser Maßnahme, es sei denn, es war wirklich ein sehr schwerer Verstoß (bspw. Abgabe einer Ghostwriterarbeit). Von einer einfachen Verwarnung, über einen Vermerk in der Prüfungsakte, einen Eintrag im Zeugnis, bis zur Festsetzung einer Höchstnote für die Wiederholung der Arbeit (häufig 4,0) sind die Prüfungsordnungen bei Züchtigungsmaßmahmen gegen Plagiatoren mittlerweile sehr kreativ. Ob Du die Eigenständigkeitserklärung abgegeben hast, oder nicht, ist dabei übrigens regelmäßig nicht von Belang, hängt aber von der genauen Formulierung in der PO ab.

Das kommt sehr stark auf die Art und Schwere des Plagiats an und auch, ob so etwas schon mal vorgekommen ist.

Es ist ein Unterschied, ob du vielleicht nur ein paar Sätze nicht korrekt zitiert hast oder ob du seitenweise 1:1 oder nur leicht verändert abgeschrieben hast.

Bei einem "Erststtäter" in einem weniger schweren Fall wird man nachsichtig sein und die Chance zur Nachbesserung geben.

Letztenendes landen solche Fälle vor dem Prüfungsausschuss und damit dieser eine Exmatrikulation anregt, ohne vorher andere Maßnahmen zu ergreifen, muss man, wie gesagt, schon sehr rücksichtslos plagiiert haben.

Außerdem sprechen wir in deinem Beispiel auch nur von einer Hausarbeit, nicht einer Bachelor- oder Masterarbeit. Da wird man im Zweifel auch eher erstmal die Arbeit nochmal schreiben lassen, als den Studenten gleich beim ersten Fehlverhalten vor die Tür zu setzen.

Also, es ist alles eine Ermessensfrage. Bei unbeabsichtigtem Plagiat in kleinem Umfang werden die Konsequenzen eher geringfügig ausfallen. Je umfassender und "dreister" das Plagiat aber ist, desto schwerer wiegt es am Ende aber auch.

Buddha94 
Fragesteller
 21.05.2017, 15:24

Ich sag es mal so: Ich hab einen kleinen Beitrag dafür bezahlt und nur sehr wenig an der Arbeit verändert. Finden kann man sie trotzdem wenn man sucht. In der Prüfungsordnung steht das Studierende grundsätzlich eine Selbstständigkeitserklärung abgeben müssen und bei Täuschung ein NICHT ausreichend kriegen und in schlimmen Fällen von weiteren Prüfungsleistungen ausgeschlossen werden. Die Erklärung hab ich dennoch nie abgegeben. Die Arbeit hab ich erst letzte Woche abgegeben und Frage mich ob ich das irgendwie noch geradebiegen kann...

Ansegisel  21.05.2017, 15:39
@Buddha94

Schau mal in deine Prüfungsordnung, ob man eine abgegebene Arbeit noch vor der Benotung zurückziehen kann. Du könntest auch mal ganz unschuldig beim Prüfungsamt fragen. (Klar, ganz blöd sind die da aber auch nicht.)

Oftmals bietet auch das Studentenwerk noch eine unabhängige und anonyme Rechtsberatung an, vielleicht haben die noch einen Tip für dich.

Ich denke aber, dass es nach der Abgabe kaum noch Spielraum gibt.

Ob du Selbstständigkeitserklärung nun abgegeben hast oder nicht, ist in meinen Augen übrigens unerheblich, weil dadurch das Plagiat nicht auf einmal weniger schwer wiegt.

Im Großen und Ganzen ist es ganz schwer dir hier einen sinnvollen Tip zu geben. Informiere dich am besten direkt an deiner Hochschule und dann musst du für dich eine Entscheidung fällen, wie du damit umgehst.