Kann ich von meiner Ex Freundin rückwirkend die Miete einfordern?

15 Antworten

Theoretisch: ja du kannst die Kosten an Miete und Nebenkosten hälftig zurück verlangen, sofern ihr nicht untereinander Anfangs etwas anderes vereinbart hat (und das müsste man dann auch erstmal beweisen...blöd, wenn ihr das z.B. fröhlich vor Freunden und Familie herum erzählt habt, dass du das alles alleine zahlen wirst, oder ihr darüber mal irgendwo geschrieben habt, dann gäbs nämlich genug Zeugen).

Allerdings sagst du ja selbst, sie hat kein Geld. Wenn du dir also irgendwas einklagst, ploppt das Geld nicht einfach auf. Wenn sie keines hat, wirst du auch keines bekommen.

Der Ausgleichsanspruch zwischen euch richtet sich nach § 426 Abs. 1. Hierbei ist anerkannt, dass sich eine andere Bestimmung iSd § 426 Abs. 1 daraus ergeben kann, dass nur ein Partner über ein regelmäßiges Einkommen verfügt mit der Folge, dass dieser im Innenverhältnis die Miete allein zu tragen hat, so dass ein Ausgleichsanspruch ausscheidet (vgl. BGH NJW 2010, 868)

Kannst ja trotzdem bei einen Anwalt mal nachfragen.

Der Auszug Deiner Freundin ändert nichts an ihrer Eigenschaft als Mieterin der Wohnung. Bitte doch Deinen Vermieter die noch verbleibenden Monate die Miete bei Deiner ehemaligen Freundin einzufordern, weil Du 1 Jahr lang diese gezahlt hast und jetzt sie mal an der Reihe wäre.

Ansonsten hast Du rein theoretisch die Möglichkeit 1/2 der Miete von Deiner Freundin einzufordern, wobei ich allerdings Schwierigkeiten hinsichtlich der Beweisführung sehe. Vermutlich wird sie behaupten, das sei so abgemacht, dass Du die Miete zahlst und während der Zeit, also noch alles scheinbar o.k. war, diese auch nicht nachdrücklich von ihr eingefordert hast, also nichtg jeden Monat mehrfach ihren Anteil eingefordert.

Die gemeinsam angeschaffte Küche etc. darfst Du allerdings ohne Probleme behalten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Reger94 
Fragesteller
 02.07.2018, 11:22

"Der Auszug Deiner Freundin ändert nichts an ihrer Eigenschaft als Mieterin der Wohnung. Bitte doch Deinen Vermieter die noch verbleibenden Monate die Miete bei Deiner ehemaligen Freundin einzufordern, weil Du 1 Jahr lang diese gezahlt hast und jetzt sie mal an der Reihe wäre."

Das ist mir bewusst - die Wohnung ist bereits gekündigt, es geht sich also wirklich nur um die rückwirkenden Mieten.

"Ansonsten hast Du rein theoretisch die Möglichkeit 1/2 der Miete von Deiner Freundin einzufordern, wobei ich allerdings Schwierigkeiten hinsichtlich der Beweisführung sehe. Vermutlich wird sie behaupten, das sei so abgemacht, dass Du die Miete zahlst und während der Zeit, also noch alles scheinbar o.k. war, diese auch nicht nachdrücklich von ihr eingefordert hast, also nicht jeden Monat mehrfach ihren Anteil eingefordert."

Aber ist es nicht hier so, dass sie das Gegenteil beweisen muss? Wenn ich also beweisen kann, dass alles von meinem Konto bezahlt wurde und zeitgleich nie eine Überweisung oder ähnliches von ihr einging bei mir?

Sie könnte auch nicht behaupten Bar mir das Geld gegeben zu haben, weil sie das nicht hat und auch nicht solche Summen von ihrem Konto abgehoben hat

DogDiego  02.07.2018, 11:43
@Reger94

Du willst gerne 1/2 der von Dir gezahlten Miete von Deiner Freundin rückwirkend einfordern. Also mußt Du darlegen und beweisen, dass es zwischen Euch beiden so fest vereinbart war und Du auch mehrfach darauf bestanden hast, dass sie ihren Verpflichtungen Dir gegenüber nachkommt. Allein die grundsätzliche Verpflichtung aus dem Mietvertrag, wonach beide Mieter gesamtschuldnerisch haften hat nur Wirkung im Außenverhältnis, also gegenüber dem Vermieter. Im Innenverhältnis kann man sich da ganz individuell einigen und vermutlich wird sie das auch behaupten.

Vielleicht geht eine gerichtliche Geltendmachung ja ohne Widerspruch durch; wenn nicht, darfst Du gespannt sein, welche Einwendungen sie insoweit anführt.

ich bin sogar als "Weiterer Mieter" eingetragen, also an zweiter Stelle,

Also war sie die Hauptmieterin?

Und dies passt nicht zu diesem Satz:

Sie ist mir fremdgegangen und ich habe sie rausgeschmissen.

Also kann man davon ausgehen, dass du der Mieter der Wohnung warst und für den Mietzins aufkommen musstest.

Was steht denn im Mietvertrag dazu?

Außerdem schreibst du doch auch:

Sie hatte auch kein regelmäßiges Einkommen, ihr Konto war immer leer.

Also hätte sie vermutlich gar Möglichkeit gehabt sich an den Mietkosten zu beteiligen.

Und dem Vermieter ist es völlig egal wer die Miete zahlt und außerdem wohnst du doch immer noch in der Wohnung.

Es wäre sinnvoll und hilfreich gewesen, zu Beginn eurer Partnerschaft, insbesondere zum Bezug der gemeinsamen Wohnung, sich darüber zu einigen, wer was bezahlt.

Im Nachhinein Forderungen zu stellen ist problematisch. Ich glaube nicht, dass du rein rechtlich eine Handhabe hast auf Erstattung eines Teiles deiner bisherigen Kosten.

Deine Freundin ist ausgezogen und du hast die Wohnung gekündigt? Wenn die Kündigung nicht auch von deiner EX unterschrieben ist, ist deine alleinige Kdg. unwrksam.

Solange nun keine gemeinsame Kündigung erfolgt ist, haftet ihr trotz Auszug der EX beide für sämtliche Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter gemeinschaftlich, da beide im Mietvertrag stehend.