Betriebskostenabrechnung für 1 Monat 292€, ist die Abrechnung Fehlerhaft? Anbei ein Screenshot?

8 Antworten

Die Abrechnung ist, zumindest, beim Niederschlagswasser falsch.

Hier ist nicht durch 12 geteilt worden; es müssten 10,54 € sein.

Alle anderen Positionen, die nach qm abgerechnet wurden, sind entsprechend durch 12 geteilt worden.

Das Niederschlagswasser ist abhängig von der zu berücksichtigenden Fläche; das kann man aus der Ferne nicht beurteilen.

Das Niederschlagswasser steht entweder im Grundsteuerbescheid oder in der Wasserabrechnung (das ist, je nach Kommune, unterschiedlich).

Wie die Anteile von 178 Personeneinheiten ermittelt wurden, kann man aus der Ferne nicht beurteilen; wenn man Deinen Anteil in der tatsächlcihen Höhe betrachtet, kann das schon für einen Monat hinkommen.

Wenn aber die 178 Personeneinheiten für ein Jahr gelten sollen, müsste auch hier durch 12 geteilt werden.

Die Hausmeisterkosten müssen im Mietvertrag vereinbart sein.

Bei der Umlegung von Hausmeistertätigkeiten kommt es daher darauf an, dass nur Maßnahmen zur Pflege von Einrichtungen und zur Verhinderung eines Schadens als Hauswartkosten umlegungsfähig sind. Kosten für Erneuerungsarbeiten sind nicht umlegungsfähig.

Reparaturen dürfen nicht umgelegt werden.

Bei Wartungsarbeiten, die über die bloße Kontrolle, Pflege und Erhaltung hinausgehen, muss der Vermieter daher nach umlegungsfähigen und nicht umlegungsfähigen Nebenkosten aufteilen und so die Betriebskosten herausrechnen und umlegen.

Wenn ich unterstelle, daß außer Niederschlagswasser alles andere richtig ist, ergibt sich:

292,07 € ./. 126,45 € + 10,54 € = 155,08 ./. 130 € = 25,08 € Nachzahlung

Du solltest Widerspruch gegen die NK-Abrechnung einlegen und die Korrektur des Niederschlagswassers einfordern - ja nachdem, wie lange das dauert, sollten die 25,08 € dann überweisen werden.

Bei Niederschlagswasser wurde nicht auf einen Monat zurückgerechnet. Da wären lediglich 10,54 EUR fällig. Den Differenzbetrag zu 126,45 in Höhe von 115,91 EUR ziehe von der geforderten Nachzahlung ab: Es verbleibt eine Nachzahlung von 46,16 EUR.

Du legst per Einwurfeinschreiben Einspruch ein, begründest ihn entsprechend und teilst mit, dass du nur korrekt berechnete Nachzahlung überweisen wirst. Das darfst du so, da es sich um einen inhaltlichen (Berechnungs-)Fehler handelt, den Mieter selbst korrigieren dürfen.

Die übrigen Positionen selber noch mal nachrechnen, nach m. M. stimmen diese rein rechnerisch.

ich würde bei der Hausverw. anrufen und mir erklären lassen, wie die hohen Kosten Niederschlagwasser zustande kommen und eine Kopie der Abrechnung (Gemeinde, die Gesamtkosten) anfordern. Diese Kosten erscheinen mir SEHR hoch.

Hausmeister: es gibt sicher eine Firma, eine Person, die auch für Ihr Objekt zuständig ist und gelegentlich für Ordnung sorgt (Mülltonnen, kleinere Reparaturen....), hat jede Hausverwaltung

Also ich denke, dass hier die eine oder andere Position fürs ganze Jahr gerechnet ist und nicht nur für 1/12 (z.B. Niederschlagswasser). Frag bei deiner Hausverwaltung, die die Abrechnung gemacht haben, freundlich nach. Ggf. zum Mieterverein/Mieterschutzbund gehen. Aber mehr als 100-120 EUR Abschlag pro Monat sollte man bei einer 50 qm Wohnung nicht zahlen müssen.

anitari  08.03.2020, 09:04
Aber mehr als 100-120 EUR Abschlag pro Monat sollte man bei einer 50 qm Wohnung nicht zahlen müssen.

Der Durchschnitt inkl. Heizkosten liegt bei 2,50 - 3 € pro m².

Wenn es keinen Hausmeister gibt, kann er das auch nicht auf die nebenkostenabrechnung setzen.

ansonsten solltest du von den Energieversorgern einen Zettel mit den genauen Daten bekommen