moralisch vertretbar, wenn Vater vollen Grundbedarf von 752€/m zahlt, kein Baföganspruch?

10 Antworten

Da hat aber Deine SB vom Unterhalt keine Ahnung.

Es gibt Deinen Bedarf, vom BAföG-Amt ermittelt, oder eben das Stipendium, welches hoffentlich beantragt wurde, und keinen Cent mehr.

Wie hoch ist denn das Kindergeld? Zudem gibt es Formblatt 8, wenn es eine Lücke gibt.

Beachte, die Leistungen von Mama werden angerechnet, jedes Brötchen am WE oder in den Ferien!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
zocker0796  02.02.2021, 15:18

Den Bedarf können auch die Eltern zuahause decken . Bett. Toilette , kuehlsxhrank . Wo lebt die Kids , dass sie so denken? Hat das co2 Zertifikatcash Greta in den Kopf gesetzt ? Leistung - Gegenleistung in der Regel. Außer bei Hartz 4 (nicht aufstocker ).

schleudermaxe  02.02.2021, 15:19
@zocker0796

Nicht so ganz, das Semesterticket gibt es nur gegen Geld.

Ich habe selbst keinen Anspruch auf Bafög und immer wieder kleinere Streitigkeiten wegen Unterhalt, da meine Eltern getrennt sind. Lieber habe ich aber ein bisschen weniger Geld, als sie zu verklagen, damit ich das bekomme, was mir rein rechtlich zusteht.

Da ziehen wir halt den Kürzeren. Im Endeffekt haben wir dann trotz „vermögender“ Eltern weniger Geld als Kinder aus einkommensschwachen Familien, weil wir kein Bafög bekommen.

zocker0796  02.02.2021, 14:55

Stimmt. Der Vater hat viele Anzüge . Die Mittelklasse trägt die meiste Last : neben den 20 Prozent die 80 Prozent der Steuern zahlen

Achtung, hier gab es anscheinend ein Missverständnis! Das Kindergeld hat zwar keinen Zusammenhang mit der Bafög-Berechnung, aber...

Das Kindergeld steht nicht dir sondern deinen Eltern zu und zwar denen die für deinen Unterhalt sorgen. Sei es weil du dort wohnst, oder weil sie Unterhalt zahlen...

Also hast du zwar Anspruch auf 752€, aber eben nicht auf das Kindergeld zusätzlich - dein Vater hat als alleiniger Unterhaltszahler Anspruch auf das volle Kindergeld.

Ob er nun 752€ überweist und dafür das Kindergeld einbehält oder du wie bisher Unterhalt und Kindergeld bekommst spielt doch am Ende keine Rolle.

Frag ihn, ob er um 40€ aufstocken kann, dann kommst du mit Kindergeld auf die 752€ und alles ist gut.

Kessie1  02.02.2021, 14:45

Das ist so nicht richtig.

Kessie1  02.02.2021, 14:49
@5432112345

Nein...liegt daran, dass BAföG und Unterhalt völlig verschiedene Dinge sind. Das Kindergeld in diesem Fall könnte der Student abzweigen lassen, wenn sich da Niemand quer stellt. Er hat nach BGB einen Unterhaltsanspruch in Höhe von 860Euro inkl. Kindergeld mit eigener Wohnung.

BAföG und Unterhalt unterliegen anderen Berechnungsmethoden. Es wäre also nicht so, dass der Vater nun die 752 Euro zahlen muss, weil das der berechnete Bedarf vom Amt wäre.

5432112345  02.02.2021, 14:49
@Kessie1

Ah, ok. Danke.

Warum soll das allein dein Vater bezahlen? Man hat Ansprüche gegen beide Eltern.

Deutschschueler 
Fragesteller
 02.02.2021, 14:15

Meine Mutter liegt knapp unter der Einkommengrenze und hat somit kein anrechenbares Einkommen

brennspiritus  02.02.2021, 14:17
@Deutschschueler

Dann ist tatsächlich Vater allein zuständig. Schwierige Situation. Ich würde es nicht einfordern.

Und deine Mutter will nichts freiwillig beisteuern? Ich kenne das aus meinem Umfeld und wenn es nur Fresspakete und sowas ist

Deutschschueler 
Fragesteller
 02.02.2021, 14:26
@brennspiritus

Meine Mutter will nichts dazu geben, meine Eltern sind getrennt, generell ist die Situation ziemlich konfliktreich, warum würdest du es nicht einfordern?

Mit einer eigenen Wohnung stehen dir 860 Euro inkl. Kindergeld zu. Wenn deine Mutter nicht leistungsfähig ist, dann "darf" dein Vater bei Leistungsfähigkeit alleine zahlen.

Allerdings sind BAföG und Unterhaltvöllig verschiedene Sachen und unterliegen verschiedenen Berechnungsmethoden. Um also festzustellen ob dein Vater die 641 Euro zahlen kann, muss erstmal gerechnet werden.

Bist du unter 21, dann kannst du das kostenfrei beim Jugendamt machen lassen.

Deutschschueler 
Fragesteller
 02.02.2021, 14:23

wie kommst du auf 860€, in der Berechnung meines Bafögamtes steht 752€, Grundbedarf nach paragraph 13 Abs. 1 nr.2 und abs.2 nr.2

Kessie1  02.02.2021, 14:42
@Deutschschueler

Ich sagte ja: BAföG und Unterhalt sind zwei verschiedene Sachen.

Siehe Düsseldorfer Tabelle:

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2021/Duesseldorfer-Tabelle-2021.pdf

Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 860 EUR. Hierin sind bis 375 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden. 

Beim BAföG wird z.B. das Kindergeld nicht berechnet als Einkommen, beim Unterhalt schon. BAföG wird berechnet nach dem Verdienst von vor 2 Jahren, Unterhalt anhand der Einkommensbelege von den letzten 12 Monaten etc.

BAföG = Bundesausbildungsförderungsgesetz

Unterhalt: BGB

Kessie1  02.02.2021, 14:52
@Kessie1

Übrigens: wenn dein Vater sich quer stellen sollte, also den errechneten Betrag vom Jugendamt nicht zahlen sollte oder eben den "geforderten" Betrag von 860 Euro inkl. Kindergeld, dann bleibt auch eine Vorausleistung durch das Studierendenwerk. Das bedeutet, dass sie erstmal zahlen und sie sich im Fall der Fälle mit deinem Vater vor Gericht streiten.

zocker0796  02.02.2021, 15:10

Da steht gar nichts zu. Wenn man zuhause wohnt und gefüttert wird, gibts vielleicht Taschengeld

Kessie1  02.02.2021, 15:19
@zocker0796
ich wohne in einer eigenen Wohnung

Offensichtlich ist die eigene Wohnung ja mit den Eltern so abgesprochen. Und im übrigen kann man nicht jedes Studium am Wohnort der Eltern machen und muss es auch nicht! Hier bleibt also offensichtlich kein Raum um das Bestimmungsrecht in Anspruch zu nehmen. Zumal der Vater ja bislang eh schon bereitwillig 508 Euro zahlt. Und ob er bei dem Einkommen noch 133 Euro dazu gibt....