moralisch vertretbar, wenn Vater vollen Grundbedarf von 752€/m zahlt, kein Baföganspruch?

10 Antworten

Da hat aber Deine SB vom Unterhalt keine Ahnung.

Es gibt Deinen Bedarf, vom BAföG-Amt ermittelt, oder eben das Stipendium, welches hoffentlich beantragt wurde, und keinen Cent mehr.

Wie hoch ist denn das Kindergeld? Zudem gibt es Formblatt 8, wenn es eine Lücke gibt.

Beachte, die Leistungen von Mama werden angerechnet, jedes Brötchen am WE oder in den Ferien!

Ich habe selbst keinen Anspruch auf Bafög und immer wieder kleinere Streitigkeiten wegen Unterhalt, da meine Eltern getrennt sind. Lieber habe ich aber ein bisschen weniger Geld, als sie zu verklagen, damit ich das bekomme, was mir rein rechtlich zusteht.

Da ziehen wir halt den Kürzeren. Im Endeffekt haben wir dann trotz „vermögender“ Eltern weniger Geld als Kinder aus einkommensschwachen Familien, weil wir kein Bafög bekommen.

Achtung, hier gab es anscheinend ein Missverständnis! Das Kindergeld hat zwar keinen Zusammenhang mit der Bafög-Berechnung, aber...

Das Kindergeld steht nicht dir sondern deinen Eltern zu und zwar denen die für deinen Unterhalt sorgen. Sei es weil du dort wohnst, oder weil sie Unterhalt zahlen...

Also hast du zwar Anspruch auf 752€, aber eben nicht auf das Kindergeld zusätzlich - dein Vater hat als alleiniger Unterhaltszahler Anspruch auf das volle Kindergeld.

Ob er nun 752€ überweist und dafür das Kindergeld einbehält oder du wie bisher Unterhalt und Kindergeld bekommst spielt doch am Ende keine Rolle.

Frag ihn, ob er um 40€ aufstocken kann, dann kommst du mit Kindergeld auf die 752€ und alles ist gut.

Warum soll das allein dein Vater bezahlen? Man hat Ansprüche gegen beide Eltern.

Mit einer eigenen Wohnung stehen dir 860 Euro inkl. Kindergeld zu. Wenn deine Mutter nicht leistungsfähig ist, dann "darf" dein Vater bei Leistungsfähigkeit alleine zahlen.

Allerdings sind BAföG und Unterhaltvöllig verschiedene Sachen und unterliegen verschiedenen Berechnungsmethoden. Um also festzustellen ob dein Vater die 641 Euro zahlen kann, muss erstmal gerechnet werden.

Bist du unter 21, dann kannst du das kostenfrei beim Jugendamt machen lassen.