Kann ich vom Mieter verlangen, Dauerauftrag einzurichten?

14 Antworten

Dass Du auf den Eingang der Miete angewiesen bist, um einen bestimmten Betrag weiter überweisen zu können, ist schlecht und könnte vielleicht auch besser organisiert werden.

Dass es aber gar nicht unbedingt schlecht sein muss, wenn ein Mieter öfters mal unpünktlich zahlt, ist auch zu überlegen. Manchmal braucht man irgendwas, womit man jemand mal was vor den Latz knallen kann.

Stellt man fest, dass innerhalb des letzten halben Jahres öfters mal die Miete zu spät kam, könnte man das nutzen, um ihm mal eine Abmahnung zu bescheren und ihm mit Kündigung zu drohen. Spätestens in dem Moment merkt der Mieter, dass er bei seinem Vermieter gar nicht so beliebt ist, wie er vielleicht immer glaubte. Er weiß dann auch, dass es nicht mehr viel braucht, um gekündigt zu werden. Das könnte den ein oder anderen schon auch in anderen Dingen in die Spur bringen.

Darf ich von einem Mieter verlangen, Miete per Dauerauftrag zu überweisen?

Nein. Pünktlichkeit kannst Du verlangen - und unbare Zahlung. Mehr jedoch nicht.

Nein, leider gibt es für so etwas keine Rechtsgrundlage.

Du darfst dem Mieter raten dies zu tun. Mehr nicht.

Es nervt mich schon, immer nachzusehen, ob es da ist, weil ich erst auf
diesen Betrag warten muss, um einen bestimmten Betrag weiterüberweisen zu können.

Das ist allein dein Problem.

Übrigens hat der BGH vor einigen Monaten klar gestellt das es ausreicht das der Mieter die Miete am 3. Werktag des Monats zur Zahlung anweist, nicht das sie, wie bisher geglaubt, am 3. Werktag eingegangen sein muß.

Ok, dann warte ich noch einbisschen. Danke.

@DMWT1963

Dooferweise ist es in so einem Fall für den Vermieter künftig äußerst schwierig, nachzuweisen, dass die Miete unpünktlich überwiesen wurde. Hat er tatsächlich am Freitag, den 3. überwiesen, und trifft die Miete nun am Donnerstag, den 9.2. ein, wäre er früher um 6 Tage zu spät gewesen und nun kann er behaupten, er hätte das rechtzeitig zur Bank gegeben und die Bank hat so lange gebraucht.

Bspw.: Er füllt die Überweisung aus und wirft sie am Freitagnachmittag unter Beisein eines Zeugen in den Briefkasten. Bearbeitung somit erst am Montag oder gar Dienstag, wer weiß das schon?

Als auf jeden Fall unpünktlich wird wohl in Zukunft anerkannt, wenn die Miete erst am 10. oder später kommt.

Der Mieter ist verpflichtet, pünktlich seine Miete bis 3. Werktag angewiesen zu haben. So das Urteil des BGH vom vorigen Jahr (5.10). Die bisher geübte Praxis, dass die Miete bis 3. WT auf dem Konto des Vermieters sein musste, war widerrechtlich. Die Miete musste also bis 3. Februar angewiesen sein. Sa und Sonntag, 4. und 5. Februar, sind keine Bankarbeitstage. Da kann es schon sein dass die Miete erst am 7. oder 8. auf deinem Konto gebucht  ist. Das ist so rechtlich also in voller Ordnung.

Du kannst den Mieter nicht verpflichten, die Miete per Dauerauftrag zu zahlen.