Durch Dauerauftrag zuviel überwiesene Miete - komme ich an das Geld noch ran?

10 Antworten

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Schreiben Sie einen Brief und bitten den Vermieter, das zuvielgezahlte Geld zurückzuzahlen.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

Erwähnen Sie, dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Klage wegen ungerechtfertigter Bereicherung verklagen.


§ 812 Herausgabeanspruch.

(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.


Das Schreiben sollten Sie als Einwurfeinschreiben versenden.

MfG

Johnny

Hallo,

das würde ich mal als optimale Antwort, die keine Wünsche offen lässt bezeichnen. Musste nicht einmal mehr nach dem Gesetzesartikel suchen, wurde gleich mit in die Antwort reinkopiert ;) ( Faulheit siegt :D )

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Gruß

Chris

@Agipfan

Gern geschehen, freue mich, dass ich helfen konnte.

Am besten mal ein Schreiben fertig machen das die zu viel überwiesene Miete zusammen mit der Kaution wieder erstattet werden soll und wenn dann noch keine Antwort kommt am besten mal beim Mieterschutzbund anmelden, da wurde mir auch sehr geholfen. Die machen dann in der Regel auch nur Schreiben fertig mit androhung von Anwalt oder sonstigem und dadurch reagieren die Vermieter dann eher.

also je nachdem wann dir das missgeschick aufgefallen ist, hättest du es eigentlich zurückbuchen lassen können... aber wenn sich die vermieterin nicht meldet (hast du auch angerufen?) dann bleibt dir wohl nur der anwalt...

Keine Panik. Der Vermieter ist natürlich dazu verpflichtet, das Geld an dich zurück zu überweisen. Wenn kein Anspruch von seiner Seite besteht (kein Mietvertrag) und du keinen Anlass hattest im das Geld zu schenken muss es es zurück geben. Geregelt ist das ganze im BGB § 812 Abs. 1 Var. => http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html

Die Bank kann da wenig machen. Gib dem Vermieter noch ein paar Tage Zeit, aber danach würde ich druck machen. Auch wenn es dein eigenes verschulden ist geht es um DEIN Geld.

Wie lange ist es her, dass Du Deinem ehemaligen Vermieter die Überzahlung angezeigt hast? Grundsätzlich ist mit Beendigung des Mietverhältnisses auch die Mietzahlung erledigt, das zuviel gezahlte Geld steht Dir zu. Falls sich der Vermieter weigert , oder behauptet, nichts überwiesen bekommen zu haben, nochmals Nachfrist setzen, Beweise vorlegen in Form von Kontoauszügen und wenn alles nichts hilft, zum Rechtsanwalt.