Wann Miete überweisen?

7 Antworten

ich möchte gerne für meine nächste Wohnung einen Dauerauftrag für die Miete anlegen. Dabei soll die Miete immer am Anfang vom Monat beim Vermieter ankommen. 

Sie muss laut BGB am dritten Werktag beim Vermieter sein:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 556b Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
(1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.

(2) Der Mieter kann entgegen einer vertraglichen Bestimmung gegen eine Mietforderung mit einer Forderung auf Grund der §§ 536a, 539 oder aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen zu viel gezahlter Miete aufrechnen oder wegen einer solchen Forderung ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn er seine Absicht dem Vermieter mindestens einen Monat vor der Fälligkeit der Miete in Textform angezeigt hat. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Wann soll ich das am besten machen. am 28. oder 29. des jeweiligen Monats?

Am 28. würde ich es machen.

LG

johnnymcmuff

Die Miete muss bis spätestens zum 3. Werktag beim Vermieter eingehen. Wenn Du einen Dauerauftrag zum 01. des Monats einrichtest, sollte dies in der Regel völlig ausreichen.

Es ist aber natürlich nicht schlimm, wenn die Zahlung schon ein Tag eher beim Vermieter eingeht, so dass Du auch einen Dauerauftrag zum 30. oder 31. des Vormonats einrichten kannst.

nimm den 28. auf einen tag hin oder her kommts bei dir ja nicht an

Am letzten Werktag des Monats. D.h. zum 29./30./31. - wenn das ein Wochenendtag oder Feiertag ist immer den vorherigen Werktag. Damit wird es am letzten Bankarbeitstag des Monats noch verarbeitet und sollte pünktlich zum ersten Werktag des Folgemonats auf dem Empfängerkonto eingehen.

Die Miete ist immer erst am dritten Werktag fällig

@DarthMario72

Fällig heisst ja nicht, dass das Geld zwingend am Fälligkeitstag überwiesen sein muss.

@hankey

Die Miete ist immer erst am dritten Werktag fällig

spätestens

@anitari

Mein ich ja. Macht ja nix, wenn das Geld schon 1-2 Tage früher überwiesen ist.

Du mußt den Dauerauftrag so einrichten das die Miete auf jeden Fall am 3. Werktag des Monats auf dem Konto des Vermieters ist.

Auf der ganz sicheren Seite bist Du wenn als Ausführungsdatum den 1. des Monats nimmst.

Und wenn der 1. ein Samstag ist? Dann bucht die Bank bei mir am Montag (3.) und dann wär das ja erst am 4. oder 5. beim Vermieter?

Edit: Oh, du hast Werktag geschrieben. Dann hat es sich erledigt :)

@maxwolf93

Oh, du hast Werktag geschrieben. Dann hat es sich erledigt :)

Noch richtiger wäre Bankbuchungstag. Denn Samstags, obwohl ein Werktag, buchen Banken nicht.

Folglich kann der 3. Werk-/Bankbuchungstag u. U. schon mal erst der 5., 6. oder gar 7. des Monats sein.