Kann ich Umgangskosten irgendwo geltend machen?
Hey Leute, ich benötige bitte eure Hilfe und danke schon im voraus.
Folgendes Szenario.
Ich habe einen Sohn in Rathenow für welchen ich ca. 153€ Unterhalt im Monat bezahle weil ich nicht soviel verdiene!
Nun kommt aber hinzu das ich in Leipzig wohne, für mich entstehen noch Haufen weise weitere Kosten wie zBsp. Kleidung, Essen + Trinken, Spielzeug, Fahrtkosten so das ich durch den Umgang welcher 1x im Monat ist auf über 300€ komme.
Als ich beim Jugendamt war meinte die Bearbeiterin das Kosten die durch den Umgang entstehen in der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden müssten das es wohl hierfür sogar richtige Urteile schon gibt. Leider finde ich keine Urteile die das besagen, kennt sich da vielleicht einer genauer aus?
Würde mich freuen wenn sich jemand meldet der sich da ein wenig auskennt.
Grüße-
3 Antworten
Für deine Ausgaben als Vater wird dir bereits eine steuerliche Entlastung gewährt (in Form des Kinderfreibetrages bzw. des Kindergeldes).
Deine Umgangskosten kannst du also nicht extra geltend machen.
Dafür könntest du theoretisch deinen Anteil am Kindergeld verwenden, der bei der Unterhaltsberechnung deinen "Zahlbetrag" mindert:
- Denn das Kindergeld wird zwar an die Kindsmutter in voller Höhe ausgezahlt, aber da es auch dir zur Hälfte zusteht, wird es auf den "Bedarf" des Kindes zur Hälfte angerechnet. - Deshalb brauchst du 96 (192/2) Euro weniger zahlen, als dem Kind eigentlich zustünden....
für mich entstehen noch Haufen weise weitere Kosten wie zBsp. Kleidung, Essen + Trinken, Spielzeug, Fahrtkosten
Als umgangsberechtigter Elternteil musst du zwar alle mit dem Umgang verbundenen Kosten selbst tragen, bist aber nicht verpflichtet, dem Kind noch extra Kleidung o.ä. zu kaufen...
Die Kindsmutter muss im Rahmen ihrer "Wohlverhaltenspflicht" dem Kind für die Besuche bei dir ausreichend angemessene Kleidung, Wechselwäsche, Hygieneartikel usw... mitgeben...
(Dass "man" für den E-Fall selbst etwas zu Hause hat, ist zwar meist selbstverständlich, aber darf von der Kindsmutter nicht vorausgesetzt werden...)
Ich habe einen Sohn in Rathenow für welchen ich ca. 153€ Unterhalt im Monat bezahle weil ich nicht soviel verdiene!
Nun kommt aber hinzu das ich in Leipzig wohne,
Sollte die Kindsmutter selbst mit dem Kind soweit weggezogen sein, dass dir dadurch der Umgang mit dem Kind erschwert wird, so müsste sie sich ggf. an den Kosten (Fahrtkosten) beteiligen... oder dir entsprechend entgegen kommen (z.B. das Kind entweder bringen oder abholen o.ä....). - Das müsstest du dann aber auch erstmal von ihr einfordern (ggf. gerichtlich...)
Sollte die Entfernung nicht von der Kindsmutter herbeigeführt worden sein, kann sie dafür auch nicht herangezogen werden....
wir führten eine fernbeziehung, die Entfernung besteht also schon immer
fahrtkosten und regelsatz für temporäre bedarfsgemeinschaft.
Das käme ggf. infrage, wenn der Fragesteller selbst im ALGII-Bezug leben würde.... - was er ja nicht tut.
Er verdient sogar "genug", um einen geringen Unterhaltsbetrag zahlen zu können - kommt somit durch die Kindergeldanrechnung also auch in den Genuss der Steuererleichterung.....
In den 1080€ Selbstbehalt sind die Umgangskosten mit drin.
Mir wären dazu keine Urteile bekannt.
er kann die fehlenden kosten beim jobcenter beantragen. fahrtkosten, regelsatz tageweise für temporäre bedarfsgemeinschaft. der unterhalt wirkt dabei für ihn einkommensmindernd und erhöht damit den bedarf.
da gibts ganz viele urteile bereits zu.
Aber doch nur, wenn er bedürtig ist.
Mit 1080€ liegt er ordentlich über dem Hartz 4 Satz.
kleidung bekommst du von der mutter des kindes, spielzeug hast du zu hause, essen und trinken für 48 stunden machen keine 20 euro aus (brot, butter, milch, bissl wurst, zwei äpfel und ein mittagessen zu hause gekocht. also hast du 20-30 euro essenskosten für euch beide und dann noch die reisekosten hin und zurück - 40 euro hin, 40 euro wieder zurück, macht 80 euro reisekosten...
du kannst umgangskosten über das jobcenter beantragen und zwar das formular BB. den gibst du mit kopie deines umgangsbeschlusses oder deiner umgangsvereinbarung beim jc ab und beantragst die kosten für die fahrt und für die vorübergehende bedarfsgemeinschaft. dann bekommt dein kind für die tage die es bei dir ist seinen regelsatz tageweise bei dir und die fahrtkosten.
und das obwohl ich nicht beim Jobcenter gemeldet bin bzw. Geld von denen beziehe?
und obwohl du nicht dort gemeldet bist. du stellst einen antrag und guckst was bei rum kommt. schau auch hier rein wenn du zeit und lust hast: www.elo-forum.org
er kann fehlende kosten beim jobcenter beantragen: fahrtkosten und regelsatz für temporäre bedarfsgemeinschaft.