Müssen unverschuldete Defekte am Dienstwagen vom Arbeitnehmer getragen werden?

4 Antworten

Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber das Risiko für Schäden/Defekte am Betriebsvermögen alleine.

Nur eine Frage: welche privaten Anteile am Gebrauch des PKW gibt es, wenn doch die private Nutzung untersagt ist..?

da du es nur Dienstlich Nutzen darfst/kannst, gehen dir die Kosten nichts an, es ist ein Firmenwagen! den du i.A. be/nutzt, nur bei Eigenes Verschulden könnte es Kritisch werden, diese Behauptung 

>Die Buchhaltung sagt, ich mpsste die Kosten für die Reparatur tragen.<

schicke schnellstens wieder Retour 

Es ist ein reiner Dienstwagen wie du schreibst den du nicht privat nutzen darfst. Somit liegt das Kosten-Risiko allein bei deinem Arbeitgeber.

Da dir das Fahrzeug ausschließlich dienstlich zur Verfügung gestellt wird, ist allein der AG für Wartungs und Reparaturkosten zuständig.

Kennst du auch eine Antwort auf die Unterfragen: Welche gesetzliche Grundlage gilt? Evtl, welche Urteile gibt es?