Kosten Umgangsrecht

4 Antworten

kann es sein, dass es probleme auf persönlicher ebene gibt? dass einige ungeklärte dinge zwischen dir und deiner ex stehen?

elternangelegenheiten sind so schwer von paarangelegenheiten (auch nach einer trennung gibt es diese) zu trennen, sie fliessen ineinander ein. erfahrungen auf der einen ebene nehmen einfluss auf die entscheidungen bei der anderen ebene.

gibt es etwas was du selbst zu bereinigen hättest?

Außer dass du dich mit deiner Ex gut stellen kannst, hast du keine weitere Chance.

Die Kosten des Besuches deiner Kinder mußt du allein tragen.

würde ich ja indem ich die bahnfahrt der kinder bezahle. aber sie will diese nicht alleine fahren lassen. 1station. ohne umsteigen. kein bummelzug! IC oder ICE. in den zug rein, und ich steh beim aussteigen da.

@LonelyDad

Ich stehe voll auf deiner Seite, aber das kannst du nur erreichen, wenn du dich mit deiner Ex gutstellst und sie die ganze Sache auch befürwortet.

Aber rein rechtlich hast du meiner Meinung nach keine Chance. Wenn sie es so sieht, dass man 2 Kinder im Alter von 10 und 14 Jahren nicht allein Zug fahren lassen kann, dann mußt du erstmal damit leben.

Wer hat die Entfernung geschaffen?

Kosten des Umgangs sind vom Umgangsberechtigten zu tragen. Allerdings sind die Kinder in einem Altern, in dem sie auch alleine Zug fahren können.

Das Jugendamt hat doch hier überhaupt keine Möglichkeiten etwas zu tun.

Theoretisch gesehen könntest Du darauf klagen, dass die Kinder selbst zum Bahnhof fahren. Alt genug sind sie ja.

ja, die möglichkeit hättest du tatsächlich. antrag beim familiengericht stellen, dass die kinder von der mutter unterstützt werden, diese zugfahrt alleine zu unternehmen.

beginne eine mediation beim jugendamt mit deiner ex. bitte darum die kinder in den  zug zu bringen und du holst sie an der nächsten station ab. die verantwortung trägt in der zeit natürlich der 14 jährige. ob er das schon kann, das müsst ihr als eltern einschätzen. vielleicht findest du heraus ob es eine begleitung der zugfahrt gibt auf dieser strecke. erkunde dich entweder bei der diakonie, der caritas oder bei der deutschen bahn.

einen generellen anspruch hast du dazu erstmal nicht. hierzu wäre die möglichkeit das gerichtlich festlegen zu lassen. die frage ist ob ein richter das auch so sieht. es gibt allerdings auch urteile dazu. hierzu müsstest du einen anwalt befragen wie er die chancen sieht das in einem umgangsurteil umzumünzen oder ob es sinnvoll wäre dann den unterhalt dahingehend abändern zu lassen um die summe x die über deinen anteil des kindergeldes hinausgeht. du könntest weiterhin versuchen umgangskosten geltend zu machen über das jobcenter. dazu benötigst du formular BEBE und musst es einfach mal beantragen.

gute infos findest du auch vatersein.de oder www.allein-erziehend.net