Kann ich Rente mit 38 beantragen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Über einen Rentenantrag bestimmt einzig und allein die Rentenversicherung. Dein Hausarzt kann dazu nur eine Empfehlung aussprechen.

Du stellst einen Antrag, und wirst dann einem Gutachter vorgestellt.

Du solltest als allererstes eine Antrag auf feststellung einer Schwerbehinderung stellen,und wenn da eine Schwerbehinderung von 50% oder mehr festgestellt wird dann kann ein Antrag auf Erwebsminderungsrente erfolgreich sein,ohne wirst Du kaum eine Chance haben,aber auch mit wird es schwer.Der Antrag wird beim Versorgungsamt gestellt.

dreifachpappi 
Fragesteller
 03.09.2013, 19:58

Danke andie61 , die Antwort ist hilfreich. Ich habe im Netz sonst nichts darüber gelesen, das ich erst zum Versorgungsamt muß.

andie61  03.09.2013, 21:35
@dreifachpappi

Hallo dreifachpappi,das ist kein muss,aber die Rentenversicherung wird bei einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente nach einer anerkannten Schwerbehinderung fragen,wenn Du dann angibst das es keine gibt wird das mit ein Ablehnungsgrund sein.Bei einer anerkannten Schwerbehinderung von 50% oder mehr wird es nicht mehr so einfach den Antrag abzulehnen,ausserden steigen die Widerspruchsgründe dadurch an.Das Problem ist das Du jede Verweisttätigkei akzeptieren musst,da reicht es wenn Du als Pförtner arbeiten könntest um eine volle Rente abzulehnen,auf diese Verweistätigkei muss die Rentenkasse in einer Ablehnung hinweisen,das vergessen sie gerne da sie keine benennen können,auch das reicht schon als Widerspruchsgrund.Ich habe bisher keinen Fall erlebt wo ein Antrag ohne anerkannte Schwerbehinderung anerkannt wurde,darum habe ich dazu geraten,es dauert rund drei Monate bis so ein Antrag beschieden wird,Du musst alle Arztberichte,Krankenhaus und Rehaberichte,sowie Röntgenbilder mit dem Antrag beim Versorgungsamt einreichen,je mehr Fu vorlegst desto besser,es werden nur Krankheiten anerkannt die länger als sechs Monate bestehen.Dieser Gang vor dem Rentenantrag kann Dir viel Ärger in einem Widerspruchs oder sogar in einem Klageverfahren ersparen,die Rentenversicherer lehnen massig Anträge ab,Du musst besonders sorgfältig sein und jede Krankheit und Kleinigkeit mit angeben,alles was beim Antrag nicht vorgetragen wurde wird im Nachhinein nicht mehr anerkannt,es wird ein harter Kampf,Du musst Dich auch auf fehlerhafte Gutachten der Gutachter der RV einstellen,und auch darauf das nicht fair vorgegangen wird,und bei einer Ablehnung kann ich Dir nur empfehlen einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen.Wenn Du von Sozialleistungen lebst kannst Du beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Kostenübernahme für eine Anwaltsberatung stellen,da kostet Dich der Anwalt nur 10 Euro Selbstbeteiligung,und bei einer Klage vor dem Sozialgericht kann dann der Anwalt Prozesskostenhilfe beantragen,aber ich hoffe das es nicht so weit kommt,Gruss andie.

Die Krankheiten reichen noch nicht für eine Rente. 20kg ist auch schon sehr viel, die können die meisten Menschen nicht tragen.

Die Rentenkasse wird dir eine Umschulung empfehlen.

Hast du im Moment noch einen Arbeitsplatz?

dreifachpappi 
Fragesteller
 03.09.2013, 21:21

Nein,habe keinen Arbeitsplatz. Die letzten 3 Jahre habe ich die Erziehung der Kinder übernommen weil meine Frau unbedingt wieder Arbeiten wollte. Eine Umschulung zum Berufskraftfahrer hatte ich vor der Elternzeit schon mal beantragt, wurde abgelehnt, wegen meinem Rücken. Seit einem halben Jahr suche ich schon nach alternativen. Eigentlich im Beruflichen sinne!

Du kannst sie beantragen nur solltest du einige Dinge beachten:

  1. Interessiert es die Rentenversicherung einen Dreck, dass du deinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kannst. So lange du irgendeiner Tätigkeit nachgehen kannst für mind. 6 Stunden am Tag bist du nicht erwerbsgemindert. Ist die Zeit auf 3-6 Stunden beschränkt gilst du als teilweise erwerbsgemindert. Erst wenn das Restleistungsvermögen unter 3 Stunden täglich liegt, spricht man von voller Erwerbsminderung.2
  2. Es gilt der Grundsatz "Reha vor Rente". Man wird versuchen deine Leistungsfähigkeit zumindest in Teilen wieder herzustellen um keine bzw. nur eine teilweise Rente zahlen zu müssen.
  3. Müssen die versicherungstechnischen Bedingungen erfüllt sein. Du musst mindestens 60 Beitragsmonate in der gesetzlichen Rentenversicherung haben UND in den letzten 5 Jahren mind. 36 Pflichtbeiträge entrichtet haben.

Wichtig ist ein präzises ärztliches Gutachten zu haben. Streit mit der DRV ist relativ häufig, also musst du viel Geduld haben und dich eventuell schonmal vorsorglich nach einem Anwalt für Sozialrecht umsehen.

dreifachpappi 
Fragesteller
 03.09.2013, 23:10

Reha hatte ich auch schon zwei mal, habe trotzdem immer noch probleme. Und eine Teilrente würde reichen,dazu noch einen Teilzeit Job,denn einen 8std. Tag schaffe ich einfach nicht mehr. Aber auf eine volle Rente oder sogar ALG2 will ich mich auch NICHT ausruhen! Ist traurig mit 38 Jahren.

kevin1905  04.09.2013, 16:29
@dreifachpappi

Das ist genau der Grund warum Menschen private Berufsunfähigkeitsversicherungen brauchen. Diese sind genau für solche Situationen gedacht. Man hält seinen Lebensstandard und kann selbst entscheiden ob und wann und wie man umschulen möchte.