Versorgungsausgleich / Scheidung

11 Antworten

Grundsätzlich gibt es keinen Mindestbetrag, der Dir bleiben muss. Es kann also sehr wohl sein, dass man durch den Versorgungsausgleich selber im Alter zum Sozialfall wird.

Die einzige Ausname, die es von diesem Grundsatz gibt, liegt vor, wenn Dein Mann bereits selber eine gute Altersversorgung hat und deshalb auf den Ausgleich nicht angewiesen ist. Dann kann der Ausgleich ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Es kommt auch darauf an, wie alt Du bist, ob Dur also bis zu Deinem Rentenalter noch genug eigene Rentenpunkte ansammeln kannst.

Beide sind als Angestellte versicherungspflichtig tätig gewesen? Dann wird bei der Scheidung im Verfahren ein Versorgungsausgleich errechnet. Genaues kann nur bei Vorlage aller Einzelheiten (aktuelle Renten, Dauer der Ehe, Kindererziehungszeiten...) gesagt werden. Vorsicht: Beim Tod des Ex werden die Gelder weiterhin einbehalten!

ist aber net fair oder? wenn der mann schon mehr rente hat als sie ,wenn er kein geld hat was soll dan sie sagen wenn sie zahlen muss? hm

@mikie12121231

Es geht ja nicht um den Rentenanspruch insgesamt, sondern nur um den Teil, der während der Ehezeit erworben wurde. Dass dieser gemeinsam erworbene Teil je zur Hälfte aufgeteilt wird, ist alles andere als ungerecht.

Und jeder bekommt seinen Anteil pünktlich zum Eintritt in das Rentenalter. Was soll daran falsch sein?

Es ist ja nicht nur so, dass du etwas von deiner erarbeiteten Rente abgeben musst, sondern dein Mann muss dir auch die Hälfte dessen abgeben, was er während der Ehezeit erarbeitet hat.

Das heißt, dass du nach der Scheidung vermutlich insgesamt einen höheren Rentenanspruch hast als ohne Scheidung.

Der Anteil des Versorgungsausgleichs wird übrigens mit Rechtskraft des Urteils von deinem Rentenkonto abgezogen.

Deshalb ist es leider unerheblich, ob du durch den Versorgungsausgleich im Rentenalter zum Versorgungsfall wirst.

Das größere Problem wird dein Ex-Mann bekommen, denn mit Rechtskraft des Urteils über den Versorgungsausgleichs, ändert sich auch seine Rentenhöhe und wenn er dir etwas abgeben muss, wird seine Rente sofort entsprechend niedriger.

Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehezeit durch beide Ehegatten gesammelten Ansprüche genau 50/50 geteilt.

Der "Versorgungsausgleich" bezieht sich nur auf die Rente. Jeder der Ehepartner hat während der Ehe (möglicherweise) einen Rentenanspruch erworben. Diese werden addiert und dann durch zwei geteilt, so dass dann jeder die Hälfte "zugesprochen" bekommt. (Es gelten nur die Ansprüche aus der Ehezeit.)

"Bei meiner Scheidung wird der Versorgungsunterhalt durchgeführt"

Unterhalt nach Scheidungen ("nachehelicher Unterhalt) wird nur noch in Ausnahmen zugesprochen, seit 2008 wird davon ausgegangen, dass sich nach der Ehe jeder Ehepartner selbst versorgen kann bzw. muss.

Nur während des Trennungsjahres besteht möglicherweise ein Anspruch auf Trennungsunterhalt: der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen kann vom anderen Ehepartner einen Trennungsunterhalt fordern. Dem Zahlenden steht allerdings ein Selbstbehalt von derzeit 1100 Euro zu - erst bei höherem Einkommen, müsste er/sie also zahlen...