Erwerbsminderungsrente reicht nicht - wie geht es weiter?

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Das Problem liegt eher in der Frage der Zuständigkeit (und damit der Finanzierung) begründet. Du kannst einen Antrag auf Grundsicherung nach SGBXII beim zuständigen Rentenversicherungsträger einreichen, dann wird geprüft, ob die Voraussetzungen für Grundsicherung zutreffen. Allerdings - und das ist der Pferdefuss - dauert das Verfahren geraume Zeit. Zudem bezweifle ich, dass die Voraussetzungen erfüllt sind - denn dazu gehört, dass der Antragsteller - so über 18 und unter 65 Jahre alt - dauerhaft erwerbsunfähig ist. Das liegt aber gerade nicht vor, wenn die ErwerbsUR nur befristet bis 2012 bescheinigt wurde. Ist jedoch ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt worden, dann entscheidet das zuständige Sozialamt/Bürgerbüro (wie auch immer die lokale Variante heisst) auf der Grundlage der Regelungen nach SGBII (ALGII). Und da sind nunmal die Regelsätze und die rechtlichen Rahmenvorgaben (Stichwort Bedarfsgemeinschaft etc.) festgelegt. Wer krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, ist per definitionem (sofern bedürftig) Sozialhilfeempfänger. Der Grund der Bedürftigkeit kann (und darf) im Rechtsstaat keine Rolle spielen (von absichtlicher Herbeiführung selbiger mal abgesehen).

Bin in einer ähnlichen Lage.

Man merkt eben an allen Ecken und Enden, dass der Sozialstaat auf dem Weg ist, ein ebensolcher nicht mehr zu sein.

Allerdings, einen grundsätzlichen Anspruch auf eine (hohe) Rente wegen Krankheit hat es meines Wissens in Westdeutschland und den meisten anderen westlichen Ländern nie gegeben. Ausnahme ist soweit ich weiss die Schweiz.

Die Rentenversicherung zahlt eben NICHT nach dem Bedarf eines Menschen, sondern danach, wieviel Rentenpunkte er sich durch Versicherungsbeiträge+Anrechnungszeiten erworben hat.

Anders in der ehemaligen DDR. Zwar wurde auch dort die Altersrente nach den Beiträgen bemessen. Allerdings: Bei Erwerbsunfähigkeit (die dort auch, einmal festgestellt, endgültig war) wurde eine fiktive Rente gezahlt, die hochgerechnet der zu erwartenden Altersrente entsprach, wenn die Person bis zum normalen Rentenalter gearbeitet hätte. Davon kann man hier nur träumen.

Ich danke für die antworten und möchte noch einmal betonen, dass er keineswegs irgendwelche Angaben nicht macht, und dass er keine Partnerin hat, momentan. Er hat nur Angst, dass ein Zusammenleben mit einer evtl. zukünftigen Partnerin auf Grund dessen in Frage gestellt wäre, denn ganz ehrlich? Welche Frau hat Lust, ihr Einkommen angerechnet zu bekommen, wenn der Partner nicht H4 bezieht, also die Aussicht auf Besserung besteht, sondern wenn der Partner so krank ist, dass es nie wieder besser wird? Ich sage es jetzt einfach mal, er hat Hämophilie A und damit einen extremen Gelenkverschleiß auf Grund häufiger Einblutungen! Wer sich etwas mit der Bluterkrankheit auskennt, weiß, dass dieser Verschleiß immer mehr fortschreitet, und sich das NIE bessern wird, der Amtsarzt weiß das offenbar nicht, sonst wäre die Rente sicher nicht befristet. Ihm wird es immer schlechter gehen, er hat jetzt, mit 33 J schon Gelenke wie ein 70 jähriger, und das sind Worte einer Ärztin. Also noch einmal Danke.

Also dann wäre es von vornherein besser gewesen gegen die Befristung Widerspruch einzulegen und bei ABlehung zu klagen!!

Mir geht es auch so. Ich bin im Jahr 2015 an einem Hirntumor erkrankt dieser wurde dann auch erfolgreich entfernt. Nun wurde ich bereits schon nach 2 Monaten nach der Entfernung von der Krankenkasse ausgesteuert. Meiner Meinung nach viel zu früh denn die haben nicht mal die Rhea abgewartet. Nun bekomme ich Dauerhaft eine Erwerbsunfähigkeitsrente die auch nicht zum Leben reicht. Habe jetzt Aufstockung also die Grundsicherung beantragt. Diese wurde abgelehnt weil ich ein Auto besitze was über den zulässigen Wert von 2500€ liegt. Das steht mir laut Sozialamt nicht zu ebenso soll ich mich nach einer angemessenen Wohnung umsehen  meine Wohnung hat 70qm kostet aber nur 450€ incl. allen Kosten wie Strom Wasser usw. Das ist denen aber egal, es zählen die Quadratmeter.  Das ist meines Erachtens nach Menschenunwürdig das ich nun mein komplettes Leben am Finanziellen Abgrund verleben muß. Ich kann nichts für meine Krankheit und bin schon gestraft genug damit nun steht mir nicht einmal ein Auto zu oder eine Wohnung in der ich mich wohl fühle. Die haben sogar gesagt ich soll doch mit dem Bus fahren wenn ich mal raus will aus meiner Bude. Nur leider wohne ich auf einem Dorf und hier sind die Verbindungen schlecht. Ich muß auch ständig zu Ärzten und zum Rhea Sport dafür brauche ich das Auto. Ja Fazit: Wer sich seine Krankheit nicht leisten kann, darf halt nicht Krank werden. Mittlerweile bereue ich das ich die OP überlebt habe. Meine Kontakte zu Bekannten sind alle abgebrochen, ich bin nur noch zu Hause da ich kein Geld habe um etwas Abwechslung wie ein Eis essen oder Baden gehen habe. Das sollte wirklich Gesetzlich geändert werden das Kranke und Sozialschmarotzer auf eine Stufe gestellt werden!!!!! Aber leider gibt es ja keine Stelle wo man solche Eingaben machen kann.  

Das ist ein Fall für die Grundsicherung. Er muss seine Rente aufsocken lassen. Wenn natürlich ein unterhaltspflichtiger Angehöriger im gleichen Haushalt lebt, muss er jedenfalls seine Einkommensverhältnisse darlegen. Wenn diese Mitwirkungspflicht nicht erfüllt wird, gibt es nichts.

Grundsicherung gibt es nur bei UNBEFRISTETER voller Erwerbsminderungsrente!