Kann ich nur mit Taxi unternehmerschein mich als Geschäftsführer einstellen lassen?

1 Antwort

Es kommt immer wieder vor, dass so genannte Geschäftsführer für Taxiunternehmen gesucht werden, sei es dass der Unternehmer selbst die Geschäfte nicht mehr führen darf (Zuverlässigkeit) oder es andere Gründe gibt.

Grundsätzlich geht es jedoch nicht als Minijob, da der Geschäftsführer zum von der BG Verkehr festgelegten mindestens Geld angestellt sein muss.

Ein zweites Problem, ist die Haftung. Du haftest als Geschäftsführer vollumfänglich für den Betrieb dessen Handeln.

Am besten, du schaust Dir die Information von der IHK an:

https://www.muenchen.ihk.de/de/starthilfe/Anhaenge/merkblatt-taxi.pdf