Darf Azubi eigene Firma gründen?

3 Antworten

um sicher zu gehen, das er was in der tasche hat, sollte er falls seine firma nichts wird, erstmal seine ausbildung zu ende machen. dann kann er sich immernoch selbstständig machen.

Von der Sinnhaftigkeit ein Mal abgesehen, kann er sich sowohl nebenberuflich als auch hauptberuflich Selbstständig machen. Ersters aber nur insofern dies nicht gegen seinen Arbeitsvertrag verstößt - ein Mal durchwühlen. Grundsätzliche Klauseln, die dem Azubi verbieten sich nach der Ausbildung bzw. in der Absolvenzzeit sind zu 99% ungültig, da diese unzumutbar sind. Spez. Urteil habe ich hier nicht vorzuweisen, sollte aber per Google auffindbar sein. Weiterhin darf die Selbstständigkeit keine negativen Auswirkungen auf seine Arbeitsleistung im arbeitgebenden Betrieb haben, dies wird vor Gericht, ganz klar, Auslegungssache sein. Solange der Ausbildungsbetrieb ihm aber nichts böses will und er sich genauso einbringt, sollte dies nicht weiter von Belangen sein. Zur Not sollt er dies aber mit seinem Unternehmen absprechen. Weiteres würde mir, da unterschiedliche Branche, nicht einfallen.

So jetzt zum interessanten Part. Was stellt er sich denn vor an Unternehmensform vor? OHG, KG? Grundsätzlich: Ich mach mich Selbstständig -> ich werde Einzelunternehmer -> keine Notwenige Eintragung ins Handelsregister etc. Was will er denn mit dem stillen Gesellschafter erreichen? Diese sind, im übrigen, nur bei Personengesellschaften möglich (in ihrer Rechtsform).

Tut mir Leid, das klingt für mich momentan alles sehr konfus. Vor allem, wer soll denn Geschäftsführer werden? Entweder hat er wirklich eine super-super-Idee, denn sollte er an Firmen od. Privatpersonen herantreten die in seine Idee investieren, oder aber sie ihm abkaufen (von mir aus auch mit dem Recht als stiller G.).

Im Prinzip darf jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist, ein eigenes Unternehmen gründen. Die Frage ist, ob als Azubi die fachlichen Kenntnisse dafür ausreichen. Das Thema Wettbewerb zum derzeitigen Arbeitgeber ist ja nicht gegeben, da er sich ja in einer anderen Branche selbständig machen möchte. Ob er Teilhaber oder aktiver Unternehmer ist, spielt nur eine untergeordnete Rolle. In beiden Fällen ist er selbständig. Als Teilhaber gehört das Unternehme auch ihm. Er sollte nur aufpassen, das die selbständige Tätigkeit nicht die eigentliche Ausbildung gefährdet und er daher mit seinem Ausbildungsbetrieb in Konflikt gerät. Im Notfall sollte er das mit dem Arbeitgeber absprechen. Wenn er Geschäftsführer werden möchte, kann die Unternehmensform nur eine Kapitalgesellschaft sein. Empfehlen würde ich erst einmal den Beginn mit einem Einzelunternehmen. Alles andere wäre für den Anfang zu schwierig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung