Als Rentner "auf Rechnung" arbeiten - was beachten?

4 Antworten

Wenn sie auf Rechnung arbeitet, dann braucht sie einen Gewerbeschein. Sonst darf sie keine Rechnungen ausstellen bzw. sonst sind sie nicht für den Empfänger zu nutzen. 400 Euro darf sie dazu verdienen. Soll sie sich doch stundenweise bezahlen lassen als Aushilfe.

Danke für deine Antwort. Das mit der 400-Basis würde nicht funktionieren, weil es mehrere kleine Betriebe sind, die immer nur gelegentlich Arbeit für sie haben. Manche Betriebe möchten keine 400-Euro-kräfte einstellen und hätten für die Dienstleistung lieber eine Rechnung erstellt.

@Ragga

Sobald 400 € überschritten werden, wird der gesamte Betrag sozialversicherungspflichtig. Die Krankenkasse könnte sich dann einfach irgendeinen der Auftraggeber rausgreifen (vorzugsweise einenwo etwas zu holen ist). Deswegen machen die Firman das nicht mit.

Wenn sie Frührentnerin ist darf sie nur 400 Euro im Monat verdienen. Bei einem Steuerberater beraten lassen bevor sie teure Fehler macht.

Hallo,

es muß ein Gewerbeangemeldet werden. (Dienstleistungen oder so)Davon wird das Finanzamt automatisch benachrichtig.Und es muß ein Fragebogen ausgefüllt und ans Finanzamt geschickt werden.

Zu der Frage mit der Steuernummer:Mit den Betreiben abklären ob sie auf Umsatzsteuer bestehen oder nicht.

Dann einen Steuerberater aufsuchen.

Wenn sie das Regelrentenalter erreicht hat, kann sie soviel dazu verdienen wie sie will. Das Einkommen muss natürlich versteuert werden. Damit Arbeitgeber nun nicht nur noch Rentner beschäftigen, müssen diese trotzdem den Arbeitgeberanteil an die Rentenversicherung abführen. Daher bieten diese gerne an, dass der Arbeitnehmer auf Rechnung arbeiten soll. Dann muss man eine Gewerbe anmelden und ist Subunternehmer.