Unter Alkoholeinfluss Unfall gebaut, geflüchtet und kurz darauf erwicht worden
Hallo, Ich m,24 hab am Samstag einen großen Fehler gemacht. Bin nach einer durchzechten nacht ins Auto gestiegen und wollte heim fahren. Bin auf der Autobahn in die Mittelleitplanke gefahren. Auto ist Totalschaden auch 10 Leitplankenfelder sind futsch. Bin dann die nächste Abfahrt runter und hab das Auto auf einen Parkplatz gestellt. Habe mich von meinem Bruder und dessen Freundin abholen und nach hause fahren lassen. Nach ca. einer Stunde zu hause kam die Polizei und ließ mich blasen. 1,75 atemalk. wurde auf die wache gebracht.. habe dort unterschrieben das ich nach der fahrt nichts mehr getrunken hab. kurz drauf im kankenhaus wurde mir 2 mal innerhalb einer halben stunde blut abgenommen. ich hab am nachmittag 2-3 mal an einem joint gezogen. hier könnt ich sagen, das ich den nach dem unfall geraucht habe. doch das ich nüchtern gefahren bin und erst danch im schock viel alkohol getunken hab, werden sie mir nicht glauben. die doppelte blutentnahme wird hier gegen mich sprechen. Gilt diese, oder hab ich hier eine chance. kann mir irgendwer einen tipp geben, wie ich hier wieder raus kommen, bzw. die strafe mindern kann. Auto ist Vollkasko versichert. Versicherung wird aber wegen alk. in regress gehen.. bitte um Hilfe bzw. auch im info mit was ich rechnen darf.. ICH BEREUE SEHR!!
23 Antworten
den Kopf dau einfach aus der Schlinge rausziehen wird ned gehen. Da müsstest DU schon mit ziemlichen Geschützen auffahren um vom rechtlichen her einfach so davonzukommen. Gegen Dich spricht der Alkotest, Revier das Protokoll und dann mit den Blutabnahmen in KH (können recht genau rückrechen wann du getrunken hast) hast du sehr schlechte Karten.
Reue und geständig (was den Unfall und den Alk angeht) und das du hier noch die anderen Vertöße schreibst (wo jeder mitlesen kann) aber eventuelle wichtige Details (Vorstrafen, amtkundig, .....) gratuliere ist ne vollpfosten aktion auslässt.
Der Deckel ist mal sicher weg. Prophelaktisch würde ich schon mal einen Termin mit dem Verkehrspsychologen ausmachen - macht sich sicher gut wenn du es wirklich bereust. WEnn du alles richtig machst, kommst du mit Nachschulung, 4 Wochen PAppe weg und Bußgeld 500.- davon
Regelwerk sagt: Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr ("absolute Fahruntüchtigkeit"), wird als Straftat geahndet Freiheits- oder Geldstrafe bis zu 3000 EUR 7 Punkte flensburg Meist 6 Monate Führerscheinentzug
Die Haftpflich kann auch mal bis 5000.- regressieren in deinem Fall und den Schaden an deinem Auto kannst du dir aufzeichnen denn da bekommst du 0 da grob fahrlässig.
Also ich lebe mit beidem Füßen im Jahr 2012 und bin sehr viel unterwegs, auch in Deutschland und habe auch meine Kalamitäten mit dem Verkehrsrecht in D (ein Fahrzeug das weit über 200 mit etwas ungezügeltem Temprament..) Du solltest eventuell nicht nur mal den "worst case" und das typische "schachteldenken" ins kalkül ziehen. Zwischen schwarz und weiß gibt es viele Grautöne und ebenso obliegt der Strafrahmen auch der legislative (Gericht) und wenn das Gesicht zur Einsicht kommt das es für den jungen Mann besser ist mild zu walten dann mild, wenn nicht dann eben nicht aber wie so oft Recht und recht bekommen sind 2 paar Schuhe, nur man kann da schon einigermaßen dazu beitreagen die gemütlicheren Schuhe zu tragen.
Wenn der Junge wie er schreibt nix am Kerbholz hat und mit professioneller Hilfe Verkehrspsychologe und gutem Fachanwalt und entsprechend in Sachen Schadensregulierung proaktiv handelt und der/die Richter/in auch mitspielt weil der sonst mehr als brav ist und es Gründe gibt Milde walten zu lassen ... warum nicht - oder sollte nulltoleranz herrschen??
ergänzug halber, ist nur mal wegen dem ALk am Steuer.
Der Knaller mit Fahrerflucht ist klar ganz anderes Thema das in andere Dimensionen geht.
Rechtsschutzversicherung bemühen oder wenn keine Anwalt und zwar einen guten der auf sowas Spezialisiert ist.
Rechtsschutz Zahlt nicht bei Straftaten das darf er fein selber Zahlen.
hallo Anton96, da hast du Recht mit der Rechtsschutz das diese nicht zahlt, jedoch die Rechtsschutz hat einen entsprechenden Pool an Anwälten und die können einen, der da wirklich gut ist und die notwendige Erfahrung und auch die Kontakte hat empfehlen und das machen die in der Regel auch.
Vermute mal der Junge wird da auch keine entsprechende Versicherung haben. Die braven Jungs denken da nicht so sehr daran. Vermutlich würde er zum Anwalt ums Eck gehen und mit Pech :-(
auch der verkehrspsychologe kostet geld, nur die kennen sich alle und wenn er schon hilfe hat wirds mit dem MPU kein Thema.
protokoll habe ich im betrunkenen zustand unterschrieben. bis jetzt hab ich genau einmal nen Straftzettel für falsches Parken bekommen. Sonst hab ich noch keine "Vorstrafen" ich rufe morgen (da der heute nicht da) einen guten anwalt an! Drogen vor der Autofahrt werden Sie mir ja nicht nachweisen können..? Den Alk schon.. ist bei grob fahrlässig nicht noch ein vorsatz notwendig?? den hatte ich ja nicht.. oder?
vorerst THC ist bis ca. 12 Tage nachweisbar Grob fahrlässig sind "schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzungen, die das gewöhnliche Maß erheblich übersteigen" (BAG, VersR 68, S. 738). Grob fahrlässig ist derjenige, der "unbekümmert und leichtfertig handelt" (BGH VersR 66, S. 745) bzw. "die Sorgfalt außer Acht läßt, die sich aus den nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens als auffallende Sorglosigkeit heraushebt" (BGH VersR 89, S. 830). Grob fahrlässig handelt schließlich derjenige, der "einfachste Überlegungen nicht anstellt und keine Maßnahmen ergreift, die jedermann einleuchten müssen" (BGH VersR 94, S. 314).
1,75 Promille fallen definitiv darunter. wie vorher bereits geschreiben Anwalt , Psychologe, proaktive Schadensregulierung ,..... viele Bretter bauen das Rettungsfloß - in der Reihenfolge
Das THC so lange nachweisbar ist war mir bekannt. Aber können die Feststellen wann ich THC konsumiert hab? Wenn ich zugebe, das ich nach dem Unfall im Schock einen Joint geraucht hab, dann dürfte sich dies doch nicht auf die Strafe auswirken?? Sie sehen dann doch nur das ich eine geringe menge intus hab, aber nicht wann sie eingenommen wurde oder?? Das leben kann so grausam sein... aber ich hab mir den schmarrn eingebrockt, also muss ich den auch auslöffeln... Ich lerne daraus!!
wenn es auch nur irgendie vermeidbar ist, erwähne das nicht mal sonst wird es noch enger.
Niemals wirst du ohne harte Bestrafung daraus lernen, obwohl ich einen guten Ansatz bei dir sehe, wenn das stimmt was du schreibst.
Dann wieder am Joint nuckeln?? hää da lässt man doch alles was dich schlecht beeinflusst??
Nee, sieht nach meiner Erfahrung schlecht aus, wie Knet musst du das durchziehen.
Lange Zeit wirst du keinen Schein mehr haben, und immer das Säuferzeichen später in deinem Führerschein haben.
Hast du die Kraft dich zu bessern?
absolut keinen Alkohol mehr? keine Drogen ? auf viele Jahre
einen besseren Bekanntenkreis suchen?
Richter werden sooooft angelogen (leider) dass sie solche Reue nich mehr akzeptieren.-- Du musst auf mind. 10 Jahren jetzt Taten zeigen das ist Reue!!!
also ich würde auf jeden fall zu nem anwalt gehen, der auf verkehrsrecht/btm spezialisiert ist. das mit dem joint ist so ne sache... wenn du es "regelmäßig" machst, da reicht auch schon einmal die woche, also am wochenende oder so, werden sie dir das nachweisen. ich will dich nicht entmutigen, aber ich mutmaße jetzt einfach mal, da es in meinem bekanntenkreis nen ähnlichen fall gab, das es auf ein fahrverbot und mpu rausläuft. geh auf jeden fall zu nem entsprechenden anwalt. der kostet zwar auch geld, kann aber unter umständen die sache um einiges abmildern!
Alleine die Trunkenheit wirst Du sehr lange bereuen können, da absolute Fahrunfähigkeit vorlag
und Fahrerflucht ist auch nicht ohne.
hallo.
also erstmal strafanzeige wegen unfallflucht, dann anzeige wegen trunkenheit am steuer und sachbeschädigung, es wird zu einer gerichtsverhandlung kommen, deshalb einen anwalt für verkehrsrecht hinzuziehen. wenn bei gericht das strafmaß feststeht kommt eine weitere sache auf dich zu. die führerscheinstelle wird dir eine mpu auflage machen wegen der 1,75 promille und dem positiven befund vom kiffen in deinem blut. hier rate ich dir professionelle hilfe zu suchen um dich dementsprechend darauf vorzubereiten. kannst deine anfrage mal an die drogenberatung online schicken www.jj-ev.de die können dir genau sagen was du machen musst. höre in sachen der mpu bitte nicht auf deinen anwalt, wenn es sich um eine mpu handelt kann er rechtlich so gut wie garnichts machen, es kommt so oder so auf dich zu.
also kopf hoch, hauptsache es ist keine person zu schaden gekommen.
wo lebst du? entspricht doch nicht im geringsten der Realität in D?? der wird 2014 noch darum kämpfen müssen