Autounfall auf Vorfahrtsstraße

5 Antworten

Ziehe am besten einen Anwalt hinzu!

Es müssen ja von dem anderen Auto auch Bremsspuren etc sichtbar sein. Je nach Länge dieser kann man auf die Geschwindigkeit des anderen schließen. Vielleicht war das andere Auto ja auch nur zu schnell???

Wenn zB gar keine Bremsspuren vom Anderen da sind, dann hat dieser vllt nicht aufgepasst oder gepennt und bekommt definitiv eine Mitschuld!


Vielleicht bist du aber auch nicht zügig genug abgebogen und selbst gepennt...

chiller0942 
Fragesteller
 20.05.2014, 12:33

Es sind keine Bremsspuren vorhanden, es kam mir so vor als ob die andere Person einfach draufgehalten hat. Ich bin der Meinung bei 50km/h und vorrauschaunder Fahrweise hätte sie mich auch sehen müssen beim abbiegen und hätte rechtzeitig bremsen können. Ich konnte sie nunmal nicht sehen, die Straße war frei als ich losfuhr.

blacksheepkills  20.05.2014, 12:37
@chiller0942

Wenn das wirklich so stimmt, wie du das beschreibst, dann deutet das auf jeden Fall auf überhöhte Geschwindigkeit und Unachtsamkeit hin!

Ich hoffe es wurden viele Bilder von der Unfallstelle gemacht und der Polizei sind die fehlenden Bremsspuren auch aufgefallen.

Unschuldig wirst du definitiv nicht gesprochen, aber der andere Verkehrsteilnehmer könnte so auch einen "Deckel" bekommen.

chiller0942 
Fragesteller
 20.05.2014, 12:52
@blacksheepkills

Natürlich stimmt das so wieso sollte ich hier lügen, bringt mir auch nichts außer eventuelle zustimmung, die mir vor der polizei auch nichts bringt. Die Frau hatte eine Beifahrerin und die Polizei glaubt denen, zu mahl ich ja noch sehr jung bin. Die Polizisten meinte auch als sie kamen, ganz klarer Fall du bist Schuld und damit hat sich das gegessen, willst du es zugeben oder nicht? Ich hatte keine Chance in meiner Situation irgendwie zu argumentieren, es waren 4 Leute (2 Plozisten) die komplett gegen mich waren, es wurden auch keine Bilder gemacht außer von den Fahrzeugen.. Würde es etwas bringen, wenn ich heute an den Unfallort fahre und eventuell Bilder mache?

Die eventuelle Aufteilung der Schuld an dem Unfall kannst du der Versicherung überlassen. Ob du die ganze oder nur eine Teilschuld an dem Unfall hast hat keinen Einfluß auf die beschriebenen Folgen 120€ bußgeld und 3 Punkte -> Aufbauseminar und Probezeitverlängerung.

Hi,

die Polizei hat Recht. Vielleicht ist das andere Auto aus einer anderen Strasse auf die Hauptstrasse eingebogen, als Du es gerade nicht gesehen hast. Du hättest es aber spätestens beim Überqueren der einen Fahrbahn und beim Einbiegen auf die gewünschte Fahrbahn bemerken müssen. Da das andere Fahrzeug vortrittsberechtigt war, hast Du ihm den Vortritt genommen und bist ganz klar alleine schuld.

Liebe Grüsse,

Michelle

Da hast Du das Fahrzeug wohl übersehen. Denn wenn Du es beim Links abbiegen im Rückspiegel siehst ist es wohl schon sehr nahe oder Du bist schon auf der rechten Fahrspur fast Paralell zum Strassenverlauf.

chiller0942 
Fragesteller
 20.05.2014, 12:45

WIe gesagt 80% meines autos waren auf der Fahrspur und somit stand ich auch fast parallel zur Spur, so wie man eben nunmal normal fährt. Was ich wohl noch erwähnen sollte, sie kam ja von rechts und dort in 30m entfernung ist eine brücke, als ich hochsah war dort niemand, somit sieht sie ja auch nicht was hinter der brücke ist, manchmal stehen die autos auch auf der brücke weil wegen einer ampel stau ist. Vielleicht war sie unaufmerksam und hat nciht schnell genug reagiert, würde mir das etwas bringen?

Entschuldige bitte, wenn ich hier nun etwas direkter werde. Deine Schilderung ist an einigen Punkten nicht schlüssig.

  1. Wenn du nach rechts geschaut hast und dort war frei, hätte die Zeit allemale ausgereicht, um vollständig auf die Vorfahrtstraße zu kommen.

  2. Wenn das andere Fahrzeug in deine rechte Seite reingefahren ist, warst du noch quer mitten auf der Straße und nicht schon zu 80 % in deiner Spur.

  3. Wenn das Auto in deine rechte Seite gekracht ist, ist es praktisch unmöglich, dass du es während des Abbiegemanövers im rechten Aussenspiegel sehen konntest.

Gegen dich spricht, dass du die Vorfahrt zu gewähren hattest und obwohl ein anderes Fahrzeug kam, losgefahren bist. Solange du nicht nachweisen kannst, dass der Andere wirklich deutlich zu schnell war, wirst du 100% Schuld bekommen. Dieser Nachweis dürfte sehr schwer zu führen sein.

blacksheepkills  20.05.2014, 12:30

Wow, du bist wohl KFZ-Gutachter, wa???

Klingt aber schlüssig :-)

chiller0942 
Fragesteller
 20.05.2014, 12:42

Zu 1. Anscheinend ja nicht, sonst hätte ich es wohl geschafft, warum sollte ich in einem anonymen Portal lügen erzählen? Vielleicht war sie auch zu schnell?

Zu 2. Die andere Person ist teilweise auf den Bürgersteig ausgewichen und wieder auf die Straße womit sie mich dann traff.

Zu 3. Also wenn ich in meinem auto Sitze sehe ich sehr wohl im rechten außenspiegel was von hinten rechts kommt wenn mein auto fast parallel zu Fahrtrichtung steht.

robe53  20.05.2014, 15:50
@chiller0942
Zu 1. Anscheinend ja nicht, sonst hätte ich es wohl geschafft, warum sollte ich in einem anonymen Portal lügen erzählen? Vielleicht war sie auch zu schnell?

Wenn sie zu schnell war, beweise es - wenn Du es nicht kannst, gilt der "Beweis des ersten Anscheins"; d.h. Du bist zu unvorsichtig abgebogen.

Zu 3. Also wenn ich in meinem auto Sitze sehe ich sehr wohl im rechten außenspiegel was von hinten rechts kommt wenn mein auto fast parallel zu Fahrtrichtung steht.

Wenn Dein Auto fast parallel zur Fahrtrichtigung gestanden hätte wäre die rechte Seite zum größten Teil zerschrammt gewesen - und nicht nur die Beifahrertüre.

Für mich, als Außenstehender, fällt es unheimlich schwer, eine Schuld bei der Unfallgegenerin zu erkennen und den geschilderten Umständen Glauben zu schenken - sie sprechen alle leider gegen Dich. Unabhängig davon, ob sie nun richtig wiedergegeben wurden oder nicht.

Interesierter  20.05.2014, 19:30
@chiller0942

Zu 1. Anscheinend ja nicht, sonst hätte ich es wohl geschafft, warum sollte ich in einem anonymen Portal lügen erzählen? Vielleicht war sie auch zu schnell?

Vielleicht? Im Zweifelsfall liegt die Beweislast bei dir. Weiter dauert das Einbiegen auf eine andere Strasse, sofern es sich um normale 2-spurige Strassen handelt, ca. 3 Sekunden. In diesen 3 Sekunden legt ein anderes Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h gut 40 Meter zurück. Wenn also die Unfallgegnerin noch mehr als 40 Meter weit weg war, hätte es auf jeden Fall reichen müssen. Wenn es weniger als 40 Meter waren, hättest du nicht losfahren dürfen.

Zu 2. Die andere Person ist teilweise auf den Bürgersteig ausgewichen und wieder auf die Straße womit sie mich dann traff.

Jeder neutrale Beobachter wird davon ausgehen, dass die Unfallgegnerin gebremst hat und ausgewichen ist. Alleine schon aus dieser Tatsache lässt sich der Schluss ableiten, dass sie deutlich näher als die vorbeschriebenen 40 Meter war, als du losgefahren bist.

Zu 3. Also wenn ich in meinem auto Sitze sehe ich sehr wohl im rechten außenspiegel was von hinten rechts kommt wenn mein auto fast parallel zu Fahrtrichtung steht.

Der rechte Aussenspiegel deckt bei einem gewöhnlichen PKW nicht einmal einen Ausschnitt von 20° ab. Daher müsste der Winkel zwischen Fahrtrichtung und deinem Auto kleiner als 20° gewesen sein, damit du sie im rechten Aussenspiegel überhaupt erkennen kannst. Bei einem solch kleinen Winkel wäre sie dir aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr in die Seite sondern hinten drauf gefahren.

Wie dem auch sei, aller Wahrscheinlichkeit nach wird ein Gutachter zu der Erkenntnis kommen, dass das andere Auto keine 40 Meter mehr weg war, du unter Missachtung der Vorfahrtsregel losgefahren bist und die Frau keine Möglichkeit mehr hatte, auszuweichen oder abzubremsen. Die Tatsache, dass sie auf den Gehweg ausgewichen ist, kommt für dich noch erschwerend hinzu, da dies ein weiteres Indiz dafür ist, dass du direkt vor ihr herausgezogen hast und sie einfach übersehen hattest.