Kann der Zoll bei Verkehrsvergehen eine Strafe erteilen?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

der Zoll wäre in diesem Fall ein ganz normaler Verkehrsteilnehmer mit dementsprechenden Pflichten.

Eine "Bearbeitung" des Falls, also die Verkehrsunfallaufnahme, liegt eindeutig im polizeilichen Zuständigkeitsbereich - welche dann auch verständigt werden würde.

Der Zoll ist hierfür schlicht und ergreifend weder zuständig noch ausgebildet.

LG

Der Zollbeamte hat sicher mehr 'Rechte' als der Normale Bürger.
D.h. die Beamten dürfen durchaus Personalien feststellen und ähnliches.
Aber für die Unfallabwicklung werden die Beamten in jedem Fall die Polizei rufen.

wenn sie was tun unfallabsicherung und die polizei verständigen.die haben andere aufgaben

NEIN 

Die sichern die Unfallstelle ab, und machen erste Hilfe wie jeder andere auch. Sind dann auch Zeugen des Unfalls.

Mit Gruß

Bley 1914

eine Zollstreife fährt zufällig dran vorbei

Dann sind sie Unfallzeugen.

Ist es dann möglich, dass der Zoll den Unfall behandelt

Nein. Ggf. leisten sie "Erste Hilfe" oder unterstützen bei der Sicherung der Unfallstelle.