Vorladung zur Erörterung Unfall?

7 Antworten

Anwalt ist gut, alleine unternimmst du bitte nichts! Überlege, wer Zugang zu deinen Autoschlüsseln hatte...

Hallo Ronan87

Als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren musst du nicht zur Polizei .

das wäre auch besser , wenn man hingeht als Beschuldigter dann nur mit Anwalt .

Anders ist es wenn du Zeuge im Ermittlungsverfahren bist .

Hier musst du hin und Aussagen . Auch steht es dir frei einen Anwalt bei der zeugenbefragen dabei zu haben .

Denn oftmals ist es so , das man als Zeuge hingeht und als Beschuldigter einer Straftat nach hause kommt .

 

Da steht nirgends das ich Zeuge oder Beschuldigter bin.

Was bin ich denn nun?

@Ronan87

Das müsste aus dem Schreiben hervorgehen .

Du hast ja schon einen Rechtsanwalt eingeschaltet

@Lkwfahrer1003

Das steht nur Vorlage zur Erörterung von Detailfragen.

Sonst steht da nix.

Ich war den ganzen Tag zu hause Krank und konnte auch nicht Autofahren.

Ja du must hin du weist ja nicht ob jemand dein auto sich ausgeliehen hatte!LAss den anwalt das machen aber geht beide hin!

Hallo Ronan87,
nein, grundsätzlich muss man die Vorladung durch Polizei nicht wahrnehmen.
Jedoch wenn das Gericht oder die Staatsanwaltschaft dich vor lädt dann bist du verpflichtet dort hin zu gehen

Gruß,
Soectre007

Wenn du schon einen Anwalt eingeschaltet hast, wird der dir auch genau sagen können, wie du dich bezüglich der Vorladung verhältst.

Andererseits gibt es auch die Möglichkeit, dass du selbst brieflich Stellung nimmst.

Oder: ruf doch einfach mal bei den netten Leuten von der Polizei an und erkläre ihnen den Sachverhalt aus deiner Sicht. (Die beißen schon nicht !).