Vorladung zur Erörterung Unfall?
Ich habe ein Schreiben von der Polizei bekommen: Vorladung zur Erörterung per Post.
Da geht es um ein Ermittlungsverfahren
Tatvorwurf: Verkehrsunfall in Verbindung mit........Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort( 142 StGB)
Dann halt der Ort und die Zeit.
Da komische daran ist das der besagte Unfall mehr als einen Monat her ist laut Datum.
Da ich weder zu dieser Zeit da war noch Auto gefahren bin mit meinem Auto da ich krank im Bett war bzw um 10.00 Uhr aufgestanden bin wann der Unfall war kann dies unmöglich sein.
Habe kein Unfall gemacht wie denn wenn ich Zuhause war und eine Krankmeldung habe.
Bin ich jetzt der Beschuldigte?
Habe schon ein Anwalt eingeschaltet und verlange Akteneinsicht.
Muss ich zu diesem Termin hin?
Gruß
Ronan87
7 Antworten
Anwalt ist gut, alleine unternimmst du bitte nichts! Überlege, wer Zugang zu deinen Autoschlüsseln hatte...
Hallo Ronan87
Als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren musst du nicht zur Polizei .
das wäre auch besser , wenn man hingeht als Beschuldigter dann nur mit Anwalt .
Anders ist es wenn du Zeuge im Ermittlungsverfahren bist .
Hier musst du hin und Aussagen . Auch steht es dir frei einen Anwalt bei der zeugenbefragen dabei zu haben .
Denn oftmals ist es so , das man als Zeuge hingeht und als Beschuldigter einer Straftat nach hause kommt .
Das müsste aus dem Schreiben hervorgehen .
Du hast ja schon einen Rechtsanwalt eingeschaltet
Das steht nur Vorlage zur Erörterung von Detailfragen.
Sonst steht da nix.
Ich war den ganzen Tag zu hause Krank und konnte auch nicht Autofahren.
Ja du must hin du weist ja nicht ob jemand dein auto sich ausgeliehen hatte!LAss den anwalt das machen aber geht beide hin!
Hallo Ronan87,
nein, grundsätzlich muss man die Vorladung durch Polizei nicht wahrnehmen.
Jedoch wenn das Gericht oder die Staatsanwaltschaft dich vor lädt dann bist du verpflichtet dort hin zu gehen
Gruß,
Soectre007
Wenn du schon einen Anwalt eingeschaltet hast, wird der dir auch genau sagen können, wie du dich bezüglich der Vorladung verhältst.
Andererseits gibt es auch die Möglichkeit, dass du selbst brieflich Stellung nimmst.
Oder: ruf doch einfach mal bei den netten Leuten von der Polizei an und erkläre ihnen den Sachverhalt aus deiner Sicht. (Die beißen schon nicht !).
Da steht nirgends das ich Zeuge oder Beschuldigter bin.
Was bin ich denn nun?