Kann ich nachträglich Einsicht in das Testaments meines Stiefvaters nehmen?

3 Antworten

1. Du hast einen Schlüssel zur Garage, also kannst Du reingehen. Aber wegnehmen darfst Du nichts.

2. Du bist volljährig und darfst annehmen, dass Du Erbe bist, also kannst Du Einsicht verlangen, ggf. per Gericht einfordern.

Es ist ihr Stiefvater und daher sind sie nicht automatisch Erbe.wenn er sie im Testament nicht erwähnt hat gehen sie leer aus. Sie haben zwar den Schlüssel aber die Garage gehört nicht Ihnen und somit ist es Hausfriedensbruch wenn sie unberechtigt in einen abgeschlossen Raum eindringen.ich würde das vorher mit der Familie klären.

Sie können beim Nachlassgericht Einsicht in das Testament nehmen, wenn sie ein berechtigtes Intresse glaubhaft machen.

Das sie mit den Erblasser zusammen ein Auto aufgebaut haben und sich noch im Besitz von Eigentum des Erblassers, nämlich den Schlüsseln befindenn, dürfte als berechtigtes Intresse vermutlich ausreichen.

Mir wurde immer erzählt, dass meinem Neffen ( damals 4 Jahre alt) das Auto vererbt wurde. Ich sehe darin keine Logik, weil ich das Auto mit aufgebaut habe.

Es kommt bei der Erbfolge nur auf Testamente und Verwandschaftsgrade an. Möglicherweise hat Ihr Stiefvater schlicht kein Testament gemacht. Die Erben sind dabei Rechtsnachfolger des Erblassers. Insoweit wäre die Sache mit den Erben zu klären.