Kann ich nachträglich Einsicht in das Testaments meines Stiefvaters nehmen?
Hallo,
Undzwar geht es mir darum, dass mein Stiefvater vor 7 Jahren gestorben ist und ich damals (ich war 12 Jahre alt) von meiner Mutter und Stieffamilie immer hingehalten wurde was das Testament betrifft. Ich hab so zu sagen nichts bekommen.
Nun ist es aber so das ich mit meinem Steifvater zusammen ein Auto aufgebaut habe. Darin steckt viel Arbeit und Herz. Ich war heute nach 7 Jahren das erste mal wieder an der Garage und habe durch das Fenster geschaut. Es steht alles genau so, wie es liegen gelassen wurde. In der Garage ist quasi die Zeit stehen geblieben. Das macht mich sehr stutzig weil sonst alles, was nicht niet und nagelfest war, verkauft wurde.
Mir wurde immer erzählt, dass meinem Neffen ( damals 4 Jahre alt) das Auto vererbt wurde. Ich sehe darin keine Logik, weil ich das Auto mit aufgebaut habe. Unabhängig davon möchte ich einfach Klarheit haben, wie es wirklich aussieht, da ich die Vermutung habe, dass mir etwas verheimlicht wird. Deshalb würde ich gerne Einsicht in das Testament nehmen, habe aber keine Ahnung, ob mir das zusteht und wie ich Handeln soll.
Und eine Frage am Rande: Ich besitze noch den Schlüssel der Garage, da Ihn mir mein Vater damals gegeben hat. Ist es rechtens, wenn ich also jetzt in die Garage gehe?
Vielen Dank im voraus für die Antworten.
Mfg
3 Antworten
1. Du hast einen Schlüssel zur Garage, also kannst Du reingehen. Aber wegnehmen darfst Du nichts.
2. Du bist volljährig und darfst annehmen, dass Du Erbe bist, also kannst Du Einsicht verlangen, ggf. per Gericht einfordern.
Es ist ihr Stiefvater und daher sind sie nicht automatisch Erbe.wenn er sie im Testament nicht erwähnt hat gehen sie leer aus. Sie haben zwar den Schlüssel aber die Garage gehört nicht Ihnen und somit ist es Hausfriedensbruch wenn sie unberechtigt in einen abgeschlossen Raum eindringen.ich würde das vorher mit der Familie klären.
Sie können beim Nachlassgericht Einsicht in das Testament nehmen, wenn sie ein berechtigtes Intresse glaubhaft machen.
Das sie mit den Erblasser zusammen ein Auto aufgebaut haben und sich noch im Besitz von Eigentum des Erblassers, nämlich den Schlüsseln befindenn, dürfte als berechtigtes Intresse vermutlich ausreichen.
Mir wurde immer erzählt, dass meinem Neffen ( damals 4 Jahre alt) das Auto vererbt wurde. Ich sehe darin keine Logik, weil ich das Auto mit aufgebaut habe.
Es kommt bei der Erbfolge nur auf Testamente und Verwandschaftsgrade an. Möglicherweise hat Ihr Stiefvater schlicht kein Testament gemacht. Die Erben sind dabei Rechtsnachfolger des Erblassers. Insoweit wäre die Sache mit den Erben zu klären.