Doppelgarage , Wegerecht?

3 Antworten

Ohne eine vertragliche Abmachung hast Du nichts IN seiner Garage verloren!

Du hast auf fremden Grundstücke nichts zu suchen.Falls das "fremdes Grundstück" ist. Da dort das Licht ist bleibt dir nicht anderes übrig.

Deine "Behinderung" spielt keine Rolle. Wenn du aufgrund deiner Behinderung nictht in die Badewanne kommst kannst du ja auch nicht deswegen die des Nachbarn benutzen

Deine Behinderung bringt dir keinerlei Rechte an den Sachen Anderer. Du kannst aber evtl. erreichen das auf der Straße ein Behindertenparkplatz eingerichtet wird. Jedoch für alle. Wenn es dir schwer fällt "abschüssig" zu laufen wäre es doch am besten anderswo zu parken