Doppelgarage , Wegerecht?

3 Antworten

Ohne eine vertragliche Abmachung hast Du nichts IN seiner Garage verloren!

danke für die schnelle Antwort. Kann da der Vermieter einschreiten? denn meine Erkrankung wird progredient schlechter und es fällt mir immer schwerer aussenrum auf dem abschüssigen Weg zu laufen.

@RedOrchidee1

Leider konnte ich nur eine grundsätzliche Feststellung zur Frage antworten, weil ich bei der Beschreibung der Sachlage nicht durchblicke. Z. B. was hat das Wohnrecht des Nachbarn mit den Garagen zu tun. Sind die Garagen im Wohnhaus integriert, oder freistehende Fertiggaragen? Ohne einen Plan des Grundstückes zu sehen, werde ich da nicht weiterhelfen können!

Du hast auf fremden Grundstücke nichts zu suchen.Falls das "fremdes Grundstück" ist. Da dort das Licht ist bleibt dir nicht anderes übrig.

Deine "Behinderung" spielt keine Rolle. Wenn du aufgrund deiner Behinderung nictht in die Badewanne kommst kannst du ja auch nicht deswegen die des Nachbarn benutzen

Deine Behinderung bringt dir keinerlei Rechte an den Sachen Anderer. Du kannst aber evtl. erreichen das auf der Straße ein Behindertenparkplatz eingerichtet wird. Jedoch für alle. Wenn es dir schwer fällt "abschüssig" zu laufen wäre es doch am besten anderswo zu parken