Doppelgarage , Wegerecht?
Doppelgarage, ich bin Mieter., Nachbar hat Wohnrecht. Darf ich auf Grund meiner körperlichen Behinderung die Seite des Nachbarn durchqueren, um zu meiner Seite bzw. zu meinem Auto zu gelangen. Auf der Seite des Nachbarn befindet sich die Tür und ein Fenster. Die Tür muss ich immer benutzen, da ich nur von dort aus ein Garagenlicht und das Öffnen der Garage bedienen kann. Der Nachbar hat kein Auto darin stehen, sondern nur Gartenmöbel. Der abschüssige Weg aussenrum ist etwas schwierig, da ich dort nicht so sicher laufen kann mit den Gehhilfen. Nun VERBIETET mir der Nachbar, das ich durch seine Garage gehen darf. Ist er im Recht?
3 Antworten
Ohne eine vertragliche Abmachung hast Du nichts IN seiner Garage verloren!
Du hast auf fremden Grundstücke nichts zu suchen.Falls das "fremdes Grundstück" ist. Da dort das Licht ist bleibt dir nicht anderes übrig.
Deine "Behinderung" spielt keine Rolle. Wenn du aufgrund deiner Behinderung nictht in die Badewanne kommst kannst du ja auch nicht deswegen die des Nachbarn benutzen
Deine Behinderung bringt dir keinerlei Rechte an den Sachen Anderer. Du kannst aber evtl. erreichen das auf der Straße ein Behindertenparkplatz eingerichtet wird. Jedoch für alle. Wenn es dir schwer fällt "abschüssig" zu laufen wäre es doch am besten anderswo zu parken