Kann ich meine Klage beim Sozialgericht zurückziehen?

4 Antworten

Selbstverständlich kann man Klagen zurück nehmen. Was die Kosten betrifft...... das wird man Dir dann wohl schreiben.

Wenn man selbst Klage erhoben hat, kann man diese zurückziehen. Vor Sozialgerichten gilt der Grundsatz der Gerichtskostenfteiheit nach Paragraph 183 SGG. Soweit man Versicherte, Leistungsempfänger etc. ist, besteht Gerichtskostenfreiheit.

Klagerücknahme sollte im Normalfall kostenfrei sein.

Dort eine Klage einreichen ohne Rechtsbeistand ist so wie im Meer schwimmen ohne Schwimmweste: Frage die Rechtsberatung.