Klage Zurückziehen Kosten?

1 Antwort

Bei Klagerücknahme entstehen in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht keine Kosten. Gerichtskosten gibt es nur beim Erlass eines Urteils (was bei Klagerücknahme gerade nicht passieren kann) und einen Kostenerstattungsanspruch für Anwaltskosten hat die Gegenseite im arbeitsrechtlichen Verfahren auch nicht.

Lediglich die Kosten deines Anwalts sind bereits angefallen, falls du einen beauftragt hast. Diese Kosten trägt die Rechtsschutzversicherung zumindest dann, wenn du irgendeinen plausiblen Grund für die Klagerücknahme hast (z.B. Erledigung wegen neuen Jobs).