eilantrag zurückziehen...folgen?

2 Antworten

Das kann sein, aber was einmal Aktenkundig ist läßt sich dadurch auch nicht mehr rückgängig machen. Die komplette Gerichtsakte, damit auch deine Kontoauszüge, bekommt auch die Rechtsabteilung des Jobcenters. Die Informationen daraus, nicht die Akte selber, gehen bestimmt auch an die Leistungsabteilung. Wer "Leichen im Keller hat" sollte nicht mit denen streiten.

warum sollte die Rücknahme eines ER-Antrages sich auf ein lfd. Widerspruchsverfahren beim Jobcenter auswirken?

Dein Widerspruchsverfahren mündet in einen Widerspruchsbescheid, gegen den die ggf. als Rechtsmittel Klage einreichen kannst.