Kann ich meine Gesetzliche Betreuerin Kündigen ?

3 Antworten

Ein gesetzlicher Betreuer wird vom Gericht eingesetzt und die Betreuung kann auch nur vom Gericht wieder aufgehoben werden. Du kannst allerdings dem Gericht mitteilen, dass du der Meinung bist, dass die Betreuung nicht mehr notwendig ist (am besten mit einer guten Begründung). Dann wird das überprüft

Evoli1 
Fragesteller
 31.08.2017, 09:07

Dankeschön das werde ich auch machen

Wenn du sie nicht mehr brauchst dann spricht da eigentlich nichts dagegen. Ich finde es komisch, dass man sich "Betreuer" nennen darf wenn man den Personen nicht hilft wie du es hier beschrieben hast. Also diese Person sollte sich echt schämen.

Evoli1 
Fragesteller
 31.08.2017, 09:00

Dankeschön für deine Antwort . Ja sie hilft mir nicht wirklich und manchmal verstehe ich diese betreuerin nicht wenn ich sie auf mein Konto anspreche wie viel ich denn noch habe an Geld sagt sie nächstesmal sag ich es dir bescheid und dann komischerweise beim Nächsten mal sagt sie . Ich hab vergessen nachzuschauen wie viel du noch hast . Das ist echt ärgerlich. Ich hab doch ein Recht zu wissen wie viel Geld ich habe oder nicht ?

Pfannikuchen  31.08.2017, 09:02
@Evoli1

Natürlich hast du das. Du hast auch ein Recht zu deinen Freund zu ziehen. Genauso hast du ein Recht alleine zu wohnen.

SaVer79  31.08.2017, 09:07

@Pfannikuchen: leider hast du wohl nicht allzu viel Ahnung von einer gesetzlichen Betreuung. Deine Ausführungen sind Leier falsch

Pfannikuchen  31.08.2017, 09:08
@SaVer79

Dann wiederlege meine Aussagen.

Warum sollte man nicht das Recht auf privatspähre haben?

SaVer79  31.08.2017, 09:28

Je nachdem für welche Aufgabengebiete die Betreuung angeordnet wurde, bestimmt der Betreuer auch darüber, wo der Betreute wohnt.

Pfannikuchen  31.08.2017, 09:28
@SaVer79

kannst du beweisen ,dass du diesen Betreuer nicht mehr brauchst dann braucht der auch nicht da zu sein.

SaVer79  31.08.2017, 09:31

Die Betreuung wird nur durch ein Gericht aufgehoben! So einfach entlassen kann man den Betreuer nicht

Pfannikuchen  31.08.2017, 09:36
@SaVer79

Der Betreute kann immer Beschwerde gegen die Betreuung einlegen. Auch nahe Angehörige und die Betreuungsbehörde sind beschwerdeberechtigt (§ 303 FamFG).

Ebenso kann der Betreuer gewechselt oder sein Aufgabenkreis erweitert oder eingeschränkt werden (§ 1908b BGB).

Die beteiligten Personen, insbesondere der Betreute und der Betreuer,

haben daher jederzeit die Möglichkeit, dem Gericht den Wegfall der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden ((§ 1908d Abs. 1 BGB) Voraussetzungen mitzuteilen und so auf eine Aufhebung der Betreuung hinzuwirken.

Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn sich der Gesundheitszustand des Betreuten soweit gebessert hat, dass dieser seine Angelegenheiten wieder selbst, z.B. auch mit Hilfe eines Bevollmächtigten, regeln kann. In solchen Fällen ist der Betreuer auch nach § 1901 Abs. 5 BGB verpflichtet, selbst den Aufhebungsantrag zu stellen.

Ferner wird bereits in die gerichtliche Entscheidung über die
Bestellung des Betreuers das Datum des Tages aufgenommen, an dem das
Gericht die getroffene Maßnahme überprüft haben muss ((§ 69 FGG).

Spätestens nach sieben Jahren muss über die Aufhebung oder
Verlängerung entschieden werden. Bei Beschlüssen vor dem 01.07.2005 lag
der Zeitraum bei maximal fünf Jahren.

So, also ich glaube das reicht als Begründung oder?

SaVer79  31.08.2017, 09:38

Das ist doch genau das, was ich in meiner Antwort geschrieben habe!

Pfannikuchen  31.08.2017, 10:09
@SaVer79

Eben nicht, ich habe geschrieben, dass sie ihre Betreuerin jederzeit "kündigen" kann.

 Ich habe meine Angaben wenigstens belegt.

So weit ich weiß wird der Betreuer von einem Gericht eingesetzt,so das Du also nicht Kündigen kannst.

Aber die machen schon sehr viele Sachen für Dich ,die Du so nicht bemerkst und Sie müssen auch jemanden Berichten.