P Konto umwandeln in ein Normales Giro Konto
Hallo , ich habe seit etwa 2,5 jahren meine Privatinsolvenz in gange . jetzt habe ich vom Amtsgericht ein beschluss bekommen Beschluss in dem Verfahren zur erteilung der Restschuldbefreiung .
ich bin seit einem Jahr in der Wohlverhaltensphase .
Kann ich mit diesem Beschluss mein P Konto wieder in mein normales Giro Konto umwandeln ????
3 Antworten
Du kannst dein P-Konto jederzeit umwandeln. Dafür brauchst du keinen Beschluss. Die Frage ist nur, ob du auf das Guthaben zugreifen kannst. Das kannst du, wenn das eigentliche Insolvenzverfahren aufgehoben wurde, was hier der Fall ist.
Ein P-Konto kann man jederzeit wieder in ein "unbescholtenes" Konto umwandeln. Die Frage ist nur, ob es etwas nützt. Aufgrund Deiner Schufa-Historie bekommst Du höchstwahrscheinlich von Deiner Bank/Sparkasse keinen Disporahmen und auch keine geduldete Überziehung.
Ja, wenn das Geld zur Zeit eingefroren ist und aufgrund der Insolvenzgeschichte jetzt nicht mehr pfändbar ist, leg der Bank den Beschluß vor.
Du kannst ein P-Konto jederzeit umwandeln PUNKT
Ja, also ändern kannst du es immer, aber deine Privatinsolvenz geht 7 Jahre, bis du wieder Kreditwürdig bist
Es gibt schon keine "Privatinsolvenz", sondern eine Verbraucherinsolvenz. Und die dauert auch keine 7 Jahre.
um ein Dispo geht es mir nicht , es geht darum das dort geld drauf ist , wo ich nicht dran komme . und vom Insolvenzverwalter habe ich auch einen Überschuss zurück überwiesen bekommen Muss ich mit dem Beschluss zur Bank ????