kann ich mein handy verkaufen obwohl ich es noch 6 monate abbezahlen muss?

7 Antworten

Der entscheidende Punkt hierbei ist, ob vertraglich - ggf. auch per AGB - ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollstaendigen Bezahlung vereinbart wurde oder nicht. Kittykaetzchen hat dies bisher als einzige erkannt. Alle anderen Antworten sind Bauchantworten und basieren auf Vermutungen.

Wurde ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollstaendigen Bezahlung vereinbart (wird meist gemacht aber eben nicht immer), dann wirst du erst Eigentuemer, wenn du das Teil auch vollstaendig bezahlt hast. Vorher bist du nicht Eigentuemer und kannst das Eigentum somit auch nicht auf eine andere Person uebertragen (du kannst nicht verkaufen).

Wurde hingegen kein Eigentumsvorbehalt vereinbart, dann bist du bereits Eigentuemer und kannst das Ding somit natuerlich auch verkaufen.

Leider nein. Hier gilt bis zur vollständiger Bezahlung der § 449 BGB Eigentumsvorbehalt. L.g. vom Seestern *

Hierfuer muss der Eigentumsvorbehalt aber auch ausdruecklich vereinbart worden sein. Vom Himmel faellt der jedenfalls nicht. Wurde also keiner vereinbart, dann gibt's auch keinen.

Das Handy bleibt solange Eigentum des Verkäufers bis die Raten abgezahlt sind.

Rechtlich dürftest du das also nicht.

Im Normalfall sollte das aber keinen jucken solang du die Raten weiterbezahlst.

Grundsaetzlich erfolgt die Eigentumsuebertragung bereits mit der Uebergabe an den Kaeufer. Mit der Bezahlung hat das erst einmal gar nichts zu tun.

Nur wenn ein sog. "Eigentumsvorbehalt" ausdruecklich vertraglich vereinbart wurde, erfolgt die Eigentumsuebertragung erst mit Eintritt des betreffenden Ereignisses (i.d.R. also der vollstaendigen Bezahlung).

Nein darfst du nicht. In jeder Finanzierung ist - in der Regel - eine Klausel drinnen dass die Ware bis zur VOLLSTÄNDIGEN Bezahlung Eigentum des Ladens bleibt.

Nein, du bist erst der Eigentümer, sobald die letzte Rate bezahlt ist. Aber wo kein Kläger da kein Richter.