Darf man wenn man eine pr. Insolvenz am laufen hat Verträge abschliessen/Handy und Kauf auf Raten?

8 Antworten

Das wäre ja bescheuert, wenn jemand wegen Schulden in Insolvenz geht und weiterhin weitere Schulden macht, während seine Gläubiger in die Röhre schauen. Natürlich kann geht das nicht, damir dürfte das Insolvenzverfahren platzen.

Nein.Oder Du informierst den Insolvenzverwalter(schuldnerberater) und dann mit seiner Zustimmung,wenn es notwendig ist.

"den Insolvenzverwalter(schuldnerberater)"

der Insolvenzverwalter / Treuhänder ist gewiss kein Schuldnerberater.

@Feuerwald

Wenn du meinst.

uglaublich , bereits insolvent und noch mehr schulden machen. dein bekannter braucht keinen insolvenzverwalter, sondern eher einen psychiater

was kann ich machen damit er damit aufhört bzw. das er aufhört alle so zu verarschen. ich find das nämlich nicht ok das er das so ausnuzt und andere die es erst meinen damit so verarscht. Wo ist die richtige Anlaufstelle???

Natürlich kann und darf man auch weiterhin Verträge abschliessen - was er mit seinen unpfändbaren Einkünften macht, ist seine Sache. Selbst wenn einer dieser neuen Verträge platzt, hat das mit der Insolvenz nichts zu tun und führt nicht zur Versagung der Restschuldbefreiung.

solange es keinen Kläger gibt, gibt es keinen Verklagten..

er läuft nur der Gefahr, dass die PI aufgehoben wird und er die vollen Forderungen incl. Zinsen und Zinseszinsen und Gebühren und Kosten berappen darf..

Richtig, Wohlverhalten sieht anders aus... DH

nur Hörensagen ...

@Feuerwald

@feuerwald:

schön, dass du überall deine kommentare abgibst, nur vermisse ich eine kompetente antwort von dir, wenn du dich so gut auskennst, solltest du nicht nur kritisieren.

@xyungeloest

Ok, dann entschuldige ich mich. Man kann solche Fragen nicht pauschal in Foren abhandeln, also nur ganz grundsätzlich seine Meinung schreiben, wenn man denn will. Auf ganz allgemeine Statements wie "Neuschulden führen zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens" lässt sich daher auch nur ganz allgemein erwidern: "Nein, das ist eher nur Hörensagen".

Ich will dazu an dieser Stelle mal ein Beispiel nennen: Nehmen wir mal an, ein armer Mitmensch wird insolvent, verliert nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Haus, Hof, Existenz, Job und auch noch die Familie. Mittellos geht unser Mitmensch nun zum Amt, wo er ein Darlehen für eine Mietkaution beantragt. Danach geht er ins Möbelhaus und kauft Bett, Schrank und Tisch auf Raten (das Möbelhaus hat Mitlied und gewährt einen Ratenkauf). Zwei Stunden später unterschreibt unser Mitmensch einen neuen Mietvertrag für eine kleine 2-Zimer-Wohnung. Am Tag drauf ruft er dem Energieversorger an um Strom zu beziehen und gleich drauf auch noch bei der Teledumm, um einen Anschluss zu bestellen. Damit er seinen neunen Job aufnehmen kann, braucht unser guter Mann auch noch ein Jahresabo vom Nahverkehr usw usw usw. Da haben wir einen Fall mit vielen neuen vertraglichen Verpflichtungen und auch neuen Schulden, alle eingegangen im eröffneten Insolvenzverfahren. Wird deshalb das Insolvenzverfahren - wie oben geschrieben - aufgehoben? Nein, sicher nicht.

Eine Aufhebung würde ohnehin deshalb nicht in Betracht kommen, da mangelt es m.E. schon an der Rechtsgrundlage. Allenfalls könnte es wegen neuen Verbindlichkeiten zu einem Versagungsantrag im Schlusstermin des Insolvenzverfahrens nach § 290 InsO kommen, u.a. wenn

... der Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, daß er unangemessene Verbindlichkeiten begründet .... hat

Und schon tun sich neue Fragen auf. Was ist unangemessen und wie wird dadurch die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt?

Soweit ist das alles nur meine persönliche Meinung. Jeder mag glauben und denken war er will. Ein freies Land.