Darf ich Sachen die ich auf Ratenzahlung gekauft habe Verkaufen?

8 Antworten

Waren die "auf Raten" gekauft werden, unterliegen einem Eigentumsvorbehalt. Sie gehören dir also erst, wenn du sie vollständig bezahlt hast. Wenn du sie vorher weiter verkaufst, ist das im Grund nach Betrug.

Was steht in die agb's ? Meistens steht bis zur vollständige Bezahlung bleibt der Ware im Eigentum vom Verkäufer. Somit darfst du es nicht verkaufen oder verschenken da du nicht Eigentümer bist.

So lange Du es nicht bezahlt hast, ist es nicht Deinens, sondern kannst es nur benützen. Lese den Vertrag über die Besitzverhältnisse wärend der Ratenzahlung.

Nein da dir die Sachen rechtlich noch nicht gehören.  Erst nach vollständiger Bezahlung ist es dein Eigentum. 

Eine Ratenzahlung ist wie ein Vertrag. Das Bedeutet dass du das Handy schon im ersten Monat verticken kannst. Weil es ja schon deins ist, aber es muss dann der vertrag eingehalten werden. Und der restliche Betrag natürlich weiter bezahlt werden. Mit wem du den vertag dann aber hast ist unterschiedlich. Z.B nacht expert und expert klein solche Sachen über eine Bank wo hingegen OTTO und BADER und Co. alles selber machen und sich drum kümmern.