ALG I Berechnung nach Krankengeldbezug und aussteuerung

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Zeiten mit dem Bezug von Entgeltersatzleistungen, wo auch Krankengeld zugehört, werden nicht in die Berechnung mit einbezogen. Da zur Berechnung normalerweise die letzten 12 Monate genommen werden und bei dir dort Krankengeld gezahlt wurde, wurde der Zeitraum auf 24 Monate erweitert. Da du da ja auch zu einem großteil Krankengeld erhalten hast, wirst du fiktiv bemessen. Da gibt es vier Qualifikationsstufen. Also ohne Ausbildung, abgeschlossene Ausbildung, Fachschulabschluss und Hochschul- oder Fachhochschulausbildung. Die fiktiven Größen sind vom Gesetz her festgelegt.

Die Verdienstnachweise werden benötigt weil es vom Programm her wie ein ganz normaler Alg I Antrag eingegeben werden muss. Außerdem dienen sie als Nachweis dass diese Zeiten versicherungspflichtig waren.

Im Bescheid müsste stehen welcher Betrag als Grundlage genommen worden ist. Welche Abzüge etc. Wenn du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist, dann kannst du innerhalb von einem Monat Widerspruch schriftlich einlegen. Sprich nochmals mit dem Sachbearbeiter/in.

Scheint mir ein bisschen wenig zu sein. Ich hatte mal bei 962 € Krankengeld ein ALG1 in Höhe von 832 €.

Lege Widerspruch ein.