Rückwirkende Aufstockung durch ALG II bei ALG I

3 Antworten

Ich würde bei der Wohngeldstelle eine Vorabberechnung des Wohngeldes holen und damit zum Jobcenter gehen. Auf jeden Fall jetzt noch im Monat Mai. Das Jobcenter rechnet dir aus, ob du besser mit Wohngeld bzw. AlgII "fährst". Lass dir von der Agentur für Arbeit bestätigen, dass du nichts für die Sperre kannst. Du hättest aber gleich, nachdem du von der Sperre AlgI erfahren hast, zum Jobcenter gehen können... Wir wohl eher schwierig, Wohngeld bzw. AlgII rückwirkend bewilligt zu bekommen. Für den Monat Mai mit Sicherheit (falls die Anspruchsvoraussetzungen passen...)

Alg 1 gibt es nicht als Existenzminimum, sondern es wird immer nach dem letzten Einkommen berechnet .... die Nachzahlung kann also nur in der Höhe bestehen, inder ein Anspruch besteht ... wenn sich das zufällig mit dem Existenzminimum deckt oder weniger ist, liegt das an den vorherigen Arbeitsbezügen (Lohn) und nicht an der Agentur für Arberit, die hat da nichts gekürzt

Alg 2 kann durch den Lesitungsträger nur ab Antragstellung (zum ersten des Monats der Antragstellung) gewährt werden - rückwirkend geht gar nicht ...

In beiden Fällen bekommst du nichts rückwirkend gezahlt !

Wenn du diesen Monat noch einen Antrag stellst,dann wirkt dieser bei Wohngeld und ALG - 2 auf den ganzen Monat Mai zurück,aber nicht weiter.

Für Wohngeld musst du ein Mindesteinkommen von 80 % deines dir zustehenden Bedarfes laut SGB - ll selber aufbringen,also würde das in deinem Fall dein ALG - 1 sein. Dein Bedarf würde sich auf 391 € Regelsatz + die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung,also deine Warmmiete belaufen.

Davon brauchst du dann min.diese 80 %,sonst hast du keinen Anspruch.

Bei einer ALG - 2 Aufstockung bekommst du dann von deinem ALG - 1 eine 30 € Versicherungspauschale abgezogen,wenn du kein Nebeneinkommen erzielst,denn dann würden diese 30 € schon in deinem Grundfreibetrag von 100 € enthalten sein,die dir laut § 11 b SGB - ll auf Erwerbseinkommen zustehen würden.

Ich würde also erst einmal einen ALG - 2 Antrag stellen und das noch im Mai,sollte der abgelehnt werden,weil du evtl.Anspruch auf Wohngeld hast,dann greift dein ALG - 2 Antrag rückwirkend für deinen Wohngeld Antrag.

Sollte deine Wohnung in den Kosten nicht angemessen sein,wirst du vom Jobcenter eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung bekommen,dann hast du in der Regel bis zu 6 Monate Zeit,entweder eine passende Wohnung zu suchen oder halt irgendwie die Kosten deiner jetzigen Wohnung zu senken.

Nach dieser Frist wirst du dann nur noch die angemessenen Kosten gezahlt bekommen und der Rest muss dann von dir selber gezahlt werden.

Natürlich hättest du auch vorher schon einen Antrag auf ALG - 2 stellen können,dann hättest du zumindest deine Miete direkt an den Vermieter gezahlt bekommen und auch deine Krankenkassen Beiträge.

Dazu hättest du im schlimmsten Fall Lebensmittelgutscheine bekommen,wenn du noch unter 25 bist und deine Beschäftigung durch Eigenverschulden verloren hättest. Ab 25 normalerweise eine 30 % Sanktion und unter 25 würden es 100 % sein,dann aber mit der oben genanten Zahlung der Miete und KK - Beiträge.

Ab diesen 30 % Sanktion hättest du normalerweise auch schon Anspruch auf Lebensmittelgutscheine gehabt,das alles auf Basis eines zinslosen Darlehns,hättest du dann nach deiner ALG - 1 Sperre in Raten zurück zahlen müssen.

Aber das wäre ja in deinem Fall egal gewesen,wenn deine Sperre zu unrecht erlassen wurde,dann hast du dein ALG - 1 ja nachgezahlt bekommen und hättest es zumindest teilweise zurück zahlen können.