Kann ich gegen ein Hausverbot des Vermieters an meinen Freund wegen Lärmbelästigung vorgehen?

5 Antworten

Da kannst Du gar nichts machen. Der Vermieter wartet nur noch drauf, dass Du auch noch kündigst.

Einen Psychopathen, wie Dein Freund nun mal ist, wird er nie mehr wieder ins Haus lassen. Schließlich hat er auch Verantwortung für die anderen Bewohner.

Tut mir leid für Dich.

Glaubst Du, Du wirst mit diesem Mann glücklich? Ich wünsche es Dir, kann es aber (aus Erfahrung) nicht glauben.

Fadinglashes 
Fragesteller
 27.06.2017, 13:31

Danke für deine Antwort.

Aber meinen Freund ohne Hintergrundwissen als Psychopathen zu bezeichnen finde ich doch etwas überheblich.

Manche werden, wenn sie Alkohol trinken, fröhlich, manche traurig und manche eben aggressiv. Wobei die Aggressivität sich nicht auf Menschen bezieht. Er hat sein Problem erkannt und sich Hilfe gesucht! Es müssen nicht alle Menschen mit Sucht - oder Aggressionsproblemen gleich Psychopathen sein.

bwhoch2  27.06.2017, 14:23
@Fadinglashes

Bitte, gerne. Ich kenne Deinen Freund nicht und erlaube mir deshalb kein Urteil.

Aber der Vermieter sieht ihn so und wird an seiner Meinung schon rein vorsichtshalber nichts ändern. Er sieht dazu keinerlei Veranlassung.

Wobei die Aggressivität sich nicht auf Menschen bezieht.

Gerade als Vermieter möchte man aber nicht, das die Mietsache, bzw. alle Sachen, die mit dem Haus und der Wohnung zu tun haben von Menschen zerstört werden, die sich in bestimmten Situationen nicht im Griff haben.

Bei der ersten Vermahnung trat mein Freund meine Haustüre ein. Aber nur aus Angst mit wäre etwas passiert.

Wobei auch dieser Grund es ihm nicht erlaubt, einfach eine Tür einzutreten. Das weiß er bestimmt mittlerweile auch. Schließlich kann es tausend Gründe geben, warum man die Tür nicht aufmacht. Vielleicht nur der, dass man seine Ruhe haben will.

Ich vermute eher, es war Wut und nicht Angst.

dass er unterschwellig agressiv wurde bis er irgendwann konplett ausrastete, rumschrie und meine Wohnung verwüstete.

Wohl aus lauter Liebe, oder?

Die Freundin meines Nachbarn rief die Polizei, die ihn in eine
geschlossene Anstalt brachte. Am nächsten Tag rief mein Vermieter an und sprach das Hausverbot aus.


Die Freundin meines Nachbarn rief die Polizei, die ihn in eine
geschlossene Anstalt brachte. Am nächsten Tag rief mein Vermieter an und sprach das Hausverbot aus.

Ganz logische Folge, was Du auch verstehen kannst.

Darf die Freundin, die nichtmal im Mietvertrag steht, überhaupt soweit gehen?

Selbstverständlich darf sie das. Sie hatte schließlich berechtigt Angst um Dich und ganz richtig gehandelt im Gegensatz zu Deinem Freund, der gleich mal meinte, die Tür eintreten zu müssen.

er ist schließlich nicht auf mich oder irgendjemanden losgegangen.

Wie oben schon geschrieben, interessiert den Vermieter in aller erster Linie die Mietsache und in zweiter Linie die weiteren Mitbewohner, die sich normal verhalten und natürlich auch der Ruf des Hauses, falls er mal wieder auf Mietersuche ist.

Und wer weiß schon sicher, dass das mit den unkontrollierten Aggressionen jetzt vorbei ist und dass er nicht doch mal auch auf Mitmenschen los geht. Dass alle im Haus Angst haben, könnte ich mir gut vorstellen.

Ist ein Umzug die einzige Option?

Eigentlich ja, aber find erst mal eine andere Wohnung bei Deinen Voraussetzungen. Falls es Deinem Freund gelingt, eine Wohnung zu bekommen, könntest Du zu ihm ziehen oder zumindest probeweise mal Wochenenden bei ihm verbringen.

Er findet aber zur Zeit keine Wohnung: Hat er Arbeit und Einkommen? Ist ihm die Trinkerei anzumerken? Oder dass er permanent zu aggressiv auftritt, ohne dass er es bemerkt?

Generell haben es Männer überhaupt sehr viel schwerer, eine Wohnung zu finden. Hättest Du genügend Einkommen, würdest Du wahrscheinlich leichter eine andere Wohnung finden.

Ich fürchte fast, vorerst wird es noch so weiter gehen und vier Monate sind eine viel zu kurze Zeit, als dass sich der Vermieter umstimmen ließe. Als Vermieter würde ich mindestens ein bis zwei Jahre ansetzen, weil auch mit zunehmendem Alter mehr Reife dazu kommt.

Du kannst gar nichts machen, Dein Freund ist der Betroffene und nur er kann was unternehmen. Dein Freund hat berechtigter Weise Hausverbot bekommen und wenn Du ihm trotzdem zutritt zum Haus gewährst riskierst Du die fristlose Kündigung. Hausfriedensbruch ist eine Straftat und dieser würdest Du noch Vorschub leisten also käme Beihilfe in Betracht. Du riskierst also obendrein noch eine Strafanzeige.

albatros  28.06.2017, 14:25

Das Hausverbot ist unzulässig und damit unwirksam. Gegen ein unwirksames Hausverbot kann man nicht verstoßen und sich deshalb auch nicht strafbar machen.

Las ihn einfach rein er siehts schon nicht

Ein Vermieter kann i.d.R. kein Hausverbot an die Besucher seiner Mieter aussprechen. Mit dem Hausverbot schränkt er die Nutzung der Mietsache ein. Er kann allenfalls verlangen, dass der Mieter für ein angemessenes Verhalten der Besucher sorgt, diesem notfalls kündigen. Selbst den Zugang zum Treppenhaus, in dem der Vermieter das alleinige Hausrecht hat, kann er nicht untersagen. Er kann lediglich verlangen, dass der Besucher den kürzesten Weg nimmt. 

Der richtige Weg für den Vermieter wäre, den Mieter abzumahnen, damit er auf den Besucher einwirkt. 

Er kann allerdings ein Hausverbot aussprechen, wenn sich der Besucher im Hazs, aber außerhalb der Mietsache derart benimmt, dass eine Störung des Hausfriedens entsteht (z.B. bedroht er im besoffnem Kopf andere Mieter). Allerdings wäre nur ein temporäres, kein dauerhaftes Hausverbot zulässig. 

Nein, in deinem Fall handelt der Vermieter m.E. rechtswidrig. 

Fadinglashes 
Fragesteller
 27.06.2017, 13:24

Vielen Dank für die wirklich sehr hilfreiche Antwort! 

Er hat weder mich noch andere Mieter bedroht oder ist handgreiflich gegenüber anderen Mietern geworden.

Vielleicht hilft es mit dem Wissen durch deine Antwort nocheinmal mit dem Vermieter zu reden? Ich dachte auch das ein dauerhaftes sondern nur temporäres Hausverbot möglich sei. Ich bezahle meine Miete in voller Höhe, da kann ich doch nicht noch zusehen wie ich mich mit meinem Freund treffen soll obwohl ich eine Mietwohnung besitze. 

furbo  27.06.2017, 14:53
@Fadinglashes

Mit temporär meinte ich, dass der Vermieter das Recht hat, deinen Freund rauszuschmeißen, wenn er z.B. im Treppenhaus randaliert. Hat er sich 5 Minuten später beruhigt und will dich mit deinem Einverständnis besuchen, kann er absolut nichts dagegen machen. Randaliert er nur in deiner Wohnung, hat er keine Handhabe, ihn rauszuschmeißen. 

Was bringt es denn auch, eine Wohnung zu mieten, wenn der Mieter jederzeit in deine Rechte eingreifen kann. Du bist Mieterin und wenn er meint, dein Mietrecht einschränken zu müssen, kannst du Mietminderung geltend machen. 

Du kannst ruhig und bestimmt auftreten, du bist keine Bittstellerin, sondern ein Mensch mit Rechten und nicht von seinem Gutdünken abhängig. Der einzige, der rechtswidrig handelt, ist der Vermieter.

Geig' ihm die Meinung. Viel Glück. 

Ein Hausverbot kann nicht wirksam über Dritte ausgesprochen werden. Es muss dem / der Betroffenen nachweisbar direkt zur Kenntnis gegeben werden. schriftlich oder mündlich ist egal. Aus dieser Sicht wäre es verm. schon mal unwirksam.

Deinem Freund den Zugang in deine Wohnung zu verwehren ist unzulässig. Du hast Anspruch auf freien Zugang deiner Besucher.

Wer hat die demol. Haustür bezahlt (Reparatur). Du, dein Freund? Hier besteht Schadenersatzanspruch in erster Linie dir gegenüber, da dein "Besuch". Du haftest für Schäden deiner Besucher.

bwhoch2  27.06.2017, 14:24

Das stimmt alles so nicht. Ich vermute mal, dass die Voraussetzungen für ein wirksames Hausverbot ausgesprochen wurden. So dumm, wie Du glaubst, wird der Vermieter schon nicht sein.

furbo  27.06.2017, 14:55
@bwhoch2

Wer meint, als Vermieter ein Hausverbot für Besucher der Mieter durchsetzen zu können, der ist dumm.