Unrechtmäßige Abmahnung wegen Lärmbelästigung, wie wehren?

6 Antworten

Von Experte albatros bestätigt

Natürlich kannst Du Dich gegen die Abmahnung wehren.

Eine Abmahnung muss so konkret abgefasst sein, dass man genau nachvollziehen kann, wann unrechtmäßiges Tun vorgefallen sein soll.

Die pauschale Beschwerde, Du würdest Ruhezeiten nicht respektieren, macht eine Abmahnung schon von vornherein ungültig. Man könnte nachfragen, was genau Dir für wann vorgeworfen wird und schon wäre die Abmahnung vom Tisch.

Wenn sich in einem hellhörigen Haus Nachbarn darüber beschweren, dass aus einer anderen Wohnung um 10.00 Uhr vormittags Geräusche dringen und dass Du um 19.30 Uhr einen Nagel in die Wand geschlagen hättest, so gelten auch diese Abmahngründe nicht.

Nägel einschlagen oder andere Handwerksarbeiten, wie Löcher bohren etc.:

Wenn das nur gelegentlich passiert zu Zeiten, die definitiv nicht Ruhezeiten sind, kann niemand was dagegen haben. Wie sind denn die lieben Nachbarn eingezogen? Mussten sie keinen Lärm machen?

Wenn in einer Wohnung permanent laut gearbeitet wird, ohne dass ein Ende jemals absehbar ist, wäre das auch tagsüber zu beanstanden.

GV um 10.00 Uhr vormittags. Wer die Begleitgeräusche nicht hören mag, wird sich immer zu jeder Uhrzeit daran stören. Dennoch: So lange kein professionelles Gewerbe mit der Geräuschentwicklung verbunden ist, ist auch diese Tätigkeit und gelegentliche lautstarke Begleitung in jedem Wohnhaus hinzunehmen.

Zimmerlautstärke kann nicht bei jeder Tätigkeit eingehalten werden. Musik-, TV- und PC-Geräusche, die oft über Stunden laufen, müssen natürlich so eingestellt werden, dass sie möglichst innerhalb der Wohnung bleiben.

Mal zwischendurch was laut rufen, lautes Stöhnen, Weinen, Telefonieren etc., findet doch tagtäglich überall statt. Sind erst einmal Kinder auf der Welt, wird es für Nachbarn in hellhörigen Häusern noch viel schwieriger.

Die lieben Nachbarn müssen sich mit der Situation abfinden. Die Abmahnung nützt gar nichts und bringt Dich auch nicht in Gefahr.

Vielen Dank für die beruhigenden Worte.

Die Abmahnung ist tatsächlich nicht rechtsgültig, da das einzige Beispiel der Lärmbelästigung am Samstag Morgen um 10 Uhr aufgeführt wurde.

Richtig, die Ruhezeiten halte ich definitiv ein.

Doch, besagte Nachbarn sind ziemlich laut eingezogen und haben mich auch mehrmals geweckt, ein Mal sogar um 3 Uhr morgens mit langanhaltenden Bohrarbeiten. Vor lautem Besuch oder Musik scheuen sie sich auch nicht, aber ich hatte damit nie ein Problem. Dachte das beruhe auf gegenseitiger Rücksichtsnahme/Toleranz.

GV um 10 Uhr vormittags ist akzeptabel? Ich meine ich bin wirklich nicht überdurchschnittlich laut, aber mein Vermieter ist diesbezüglich selber vorbelastet. Er sagte er wisse, wie das nervt, weil er selber in einer hellhörigen Wohnung wohne und die Nachbarn häufig lauten GV praktizieren. Er sagte man dürfe mich zu keiner Tageszeit hören. Ein anderer Kommentar hier sagte auch aus, das gehöre zu vermeidbarem Lärm und sei auf Zimmerlautstärke auszuüben, was bei meinem Wänden stumm wäre. Zumal auch schon geklopft wird, wenn sich mein Bett bewegt. Ist das irgendwie gesetzlich geregelt?

Liebe Grüße

@Karina923

Regina schrieb: "aber GV gehört doch zum Leben???"

Dieser Meinung bin ich auch. Man weiß als halbwegs vernünftiger Mensch, dass es andere stören kann, wenn manchmal unvermeidliche Begleitgeräusche von GV in unbeteiligte Ohren dringen. Viele sind bei der Ausübung gehemmt, wenn sie sich denken, dass andere mithören könnten. Andere aber interessiert es gar nicht, wenn jemand mithört oder gar mit zusehen kann.

Natürlich wirst Du nicht mehrmals am Tag und wohl auch nicht jeden Tag oder jede Nacht eine solche Veranstaltung für die Öffentlichkeit haben und vielleicht versuchst Du auch, Dich zurück zu halten, aber manchmal geht das eben nicht.

Dann sollten Deine Nachbarn auch Verständnis haben.

Lass Dich nicht zu sehr einschränken und warte ab, ob da wirklich noch was nach kommt.

Der Vermieter hat was getan, womit er die Beschwerdeführer beeindrucken kann, aber in Wirklichkeit hat er gar nicht vor, Dich zu kündigen.

Da kannst du beruhigt sein.
schreiben aufsetzen Mahnung zurückweisen.
gründe anführen. Z. B. 10 Uhr keine Ruhezeit.
normale Geräusche die zum leben dazu gehören dürfen auch schlicht nicht eingeschränkt werden.

du könntest anführen das offensichtlich der Schallschutz der Wohnung nicht in Ordnung ist.
zwecks Überprüfung kann man einen Termin mit der sich beschwerenden Partei und dem Vermieter machen.
Dann wüstest du genau wer es ist. Zumal den Leuten das wahrscheinlich so peinlich wäre das sie sich nicht mehr beschweren würden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich kann Dir nur anraten - werde umgehend Mitglied in einem Mieterbund, soweit Du nicht bereits Mitglied bist bzw. eine Rechtschutzversicherung hast.

Unnötiger Lärm ist jederzeit zu vermeiden. Ich würde trotzdem Mal mit den Nachbarn reden und fragen ob es nicht möglich ist, dass sie einfach nächstes Mal bescheid geben wenn es zu laut ist

Unnötiger Lärm - aber GV gehört doch zum Leben???

@Regina3

Ja Sex gehört zum Leben, aber man kann auch dabei schauen, eine gewisse Lautstärke nicht zu überschreiten!

Vielen Dank für deine Antwort. Was gilt als unnötiger Lärm? Zum Beispiel haben diese Nachbarn auch schon gegen die Wand gehauen, weil ich um 19.30 Uhr einen Nagel in die Wand geschlagen habe. Allerdings bin ich arbeitsbedingt auch erst um 19 Uhr zuhause.

Darum hatte ich bereits gebeten. Sie hat sich zuerst über WhatsApp beschwert, ich habe mich mehrmals entschuldigt und gebeten, mir direkt Bescheid zu geben, falls sie mich nochmal hören sollte.

@Karina923

Unnötiger Lärm ist alles vermeidbare.

Ich selbst bin sehr geräuschempfindlich. Aber sich im 19:30 aufregen wegen einem Nagel in der Wand ist leider sehr extrem....

Ständig Radau ist natürlich ätzend. Aber hin und wieder ist nun Mal was zu hören.

Tut mir leid, dass sie sich nicht direkt anredet, sondern gleich zur Verwaltung oder zum Vermieter geht

@seppi89

Naja vermeidbar wäre alles. Ich könnte meine Wäsche woanders waschen und still mit Kopfhörern auf meinem Sofa hocken, was ich die letzten Tage auch gemacht habe, aus Angst eine neue Beschwerde zu erhalten. 😅

Danke, das wäre sicher schöner gewesen. 😅

Bitte definiere; Was ist nunnötiger Lärm?

@albatros

Jeder Lärm, der vermeidbar ist gilt als unnötig

@seppi89

Und was ist Lärm?

@albatros

Alles, was man hört, denke ich mal

@Karina923

Stell dir das mal praktisch vor... unmöglich!

@albatros

Man kann jedoch sehrwohl rücksichtsvoll leben und darauf achten nicht zu laut zu sein und gewisse Geräusche zu vermeiden. Es wäre schon gut wenn die meisten Menschen Mal drauf achten würden nicht so zu trampeln

@seppi89

Es gibt Mieter, die stört die Bedienung der Maus oder der Tastatur (hier im Forum). Für Hellhörigkeit kann kein Mieter und er muss sich nicht nur im Bett aufhalten und den Atem anhalten.

@albatros

Das ist richtig. Aber durch die Wohnung stampfen dass unten die Lampe wackelt muss man auch nicht, man kann sehrwohl darauf achten leise zu gehen und Rücksicht nehmen

@seppi89

Und wer sagt dir, dass der/die FS das tun? Das ist doch rein hypothetisch was duhier vermutest.

Auch außerhalb der Ruhezeiten sollte man sich an Zimmerlautstärke halten.

Wenn du es nicht völlig eskalieren hast beim Sex dann würde ich mich sehr wohl dagegen wehren.

Danke für deine Antwort

Zimmerlautstärke ist bei meinen Wänden absolutes Schweigen. Ich glaube man hört mich sogar, wenn ich ohne Schuhe durch die Wohnung laufe. Natürlich nerve ich meine Nachbarn nicht unnötig, aber ich höre bis 22 Uhr auch mal Musik, spiele Gitarre oder hab den Fernseher an.

Nein, da ist nichts eskaliert. 😂 Die Lautstärke geht definitiv nicht über die eines normalen Gesprächs hinaus.