Kann ich eine Gehaltserhöhung rückwirkend verlangen?

7 Antworten

Lohnerhöhungen kann man nicht beantragen, sondern nur verlangen.

Wenn deiner Forderung nach Lohnerhöhung damals zwar stattgegeben wurde, es aber nie zu einer entsprechenden bezahlung kam, dann könntest du den vorenthaltenen Lohn nachfordern. Allerdings trifft dich dann die beweislast, dass deine Forderug damals wirklich akzeptiert wurde. Hast du darüber etwas Schriftliches? Nein? Dann stehen deine Chancen nur dann gut, wenn deine Chefin den Vorgang bestätigt.

Also meine neue Chefin fragte mich heute, warum ich erneut einen Antrag auf eine Lohnerhöhung stelle, da ich doch seit 2012 mehr Geld bekomme. Es wurde von der obersten Geschäftsführung bestätigt, jedoch nie zum Lohnbüro gefaxt. Es liegt meinen Unterlagen bei. Wusste von allem nichts. Es macht einen traurig wenn man kämpft und immer zu hören bekommt ,das keine Antwort kam, obwohl dies längst der Fall war.

Vielen lieben Dank für deine Antwort!!!

@Sebastiano1987

Also wenn deine Chefin den Vorgang bestätigt hat, dann wird da nun hoffentlich Bewegung in die Sache kommen und dann hast du auch einen Rechtsanspruch auf die restlichen Lohngelder ab Erhöhung.

eine gehaltsanpassung ist immer einklagbar.

wenn dein ex-chef allerdings eine gehaltsempfehlung nicht weitergeleitet hat, müßte er zuvilrechtlich belangt werden. parallel kannst du selbstverständlich bei der firmenleitung anfragen, wie man sich zu der entgangenen lohnerhöhung stellt und ob man gewillt ist, die haftung/leistung zu übernehmen.

Ich hatte mal eine ähnliche Situation. Bei mir hatte das Personalbüro übersehen, die tarifmässige Erhöhung (Staffelung nach Tätigkeitsjahren) umzusetzen und ich habe das Vertrauen und die Erwartung, dass das automatisch passiert (hatte vorher ja auch immer geklappt).

Laut Personalbüro hatte ich nur ein Anrecht auf rückwärtig sechs Monate. Für die restliche Nachzahlung sorgte mein direkter Vorgesetzter.

Wenn die Zusage Deines alten Chefs (z.B. eine Paraphe/Namenskürzel auf Deinem hoffentlich schriftlichen Antrag oder eine Gesprächsnotiz) dokumentiert ist und Deine neue Chefin dieses Schriftstück unter dem Schreibtisch gefunden hat, müsstest und solltest Du eine Nachzahlung einfordern.

Allerdings würde ich mich als neue Chefin fragen, ob sie in einer beschützenden Werkstatt arbeitet oder weshalb ein Mitarbeiter innerhalb von 2 Jahren nicht einmal wegen seines Antrages nachgefragt hat. Das dürfte der Grund sein, weshalb Deine Chefin das Schriftstück nicht einfach entsorgt hat. Sie konnte es vermutlich nicht glauben, dass ein Mitarbeiter so "geduldig" ist.

Ich habe immer und immer wieder nachgefragt. Jedes mal bekam ich die Antwort, das noch nichts zurück gekommen ist! Ich kämpfe heute noch! Sonst wäre das mit der Lohnerhöhung nie herausgekommen. Weil sie wahrscheinlich niemals in meinen Unterlagen wegen dem Lohn geschaut hätte.

@Sebastiano1987

Alles schwer zu begreifen. Wenn Deine Chefin die Zusage Deines alten Chefs anerkennt und der ganze Vorgang dokumentiert ist (evtl. auch Deine Nachfragen), gibt sie als Chefin eine Notiz mit der neuen Gehalts-/Lohnhöhe an die Lohnbuchhaltung und gut ist.

Nachdem diese Lohnerhöhung unter Dach und Fach ist, kannst Du Dich dann um die Nachzahlung kümmern, die wiederum steht und fällt mit einer schriftlichen Form....

Daher würde ich auch immer schriftlich nachfragen...

Das solltest du deine neue Chefin fragen..wäre doch dein gutes Recht zu erfahren..wie es nun gehandhabt wird. Steht dann wohl sicherlich einiges an Finanzen für dich auf dem Spiel!?

Drück dir die Daumen, daß nachgezahlt wird!?