Kann ich die Kosten (Fahrwege) für unseren Sohn zur Logopädie und Ergotherapie steuerlich absetzen?
Hallo. Kann ich die Kosten (Fahrkosten) für unseren Sohn zur Logopädie und Ergotherapie steuerlich absetzen? Danke für eine Hilfe!
3 Antworten
man kann die kosten manchmal von der krankenkasse einfordern
ich hatte einen sportunfall und da hat die genossenschaftskasse oder wie das heißt von meiner schule für alle fahrten einen zuschuss gegeben
ich würde einfach mal bei der zuständigen krankenkasse nachfragen
Dabei handelt es sich offenbar um einen Schulunfall, wenn die Berufsgenossenschaft zuständig war. Da gelten ganz andere (bessere) Regeln
Die Kosten kannst du nur insgesamt im Rahmen der 2% Klausel für Gesundheitsmaßnahmen als Sonderausgaben geltend machen. Also die direkt gezahlten Beträge plus der Fahrtkosten.
Darf ich Dich berichtigen? Es sind außergewöhnliche Belastungen und keine Sonderausgaben. Die Höhe der zumutbaren Belastung richtet sich nach Familienstand und Einkommenshöhe und kann bei 1-2 Kindern je nach Einkommen 2 % bis 4 % betragen, bei mehr Kindern 1 % oder 2 %. Außergewöhnliche Belastungen sind u.a. alle Krankheitskosten/notwendige (ärztlich verordnete) Therapien und auch die Fahrtkosten hierfür.
Steuerlich auf keinen Fall, das gaht nur mit Kosten wegen Arbeit.
siehe anderer Kommentar
Sonderausgabenabzug ist möglich, wenn 2 % des Bruttoeinkommens überschritten werden.