Meister auf Vollzeit, was kann ich steuerlich absetzen?
Hallo, ich bin zur Zeit dabei meinen Meister zu machen. Ich bin in der Zeit nicht berufstätig und habe Meister-Bafög beantragt. Kann ich nach der Meisterprüfung trotzdem Kilometergeld zur Ausbildungsstätte, den extra dafür gekauften Laptop oder Kosten von Schreibblöcken und allen anderen Anschaffungen im Zusammenhang mit der Ausbildung steuerlich absetzen? Ich zahle ja sozusagen für diese Zeit keine Lohnsteuer.
MfG
3 Antworten
Du machst Deine Einkommensteuererklärung und setzt diese Kosten an.
Dadurch hat Du dann einen Verlust aus nichtselbständiger Arbeit und kannst diesen dann in den Folgejahren, wenn Du wieder verdienst als Verlustvortrag abziehen.
Hallo RBR611,
ja klar, wie vom Experten wfwbinder beschrieben. Zusätzlich alle Kurskosten, Prüfungsgebühren, Materialkosten für Meisterstücke etc., die nicht vom Meister-BAföG abgedeckt werden.
Viel Erfolg und Gruß
Serviceteam FORTBILDUNG24
ja, das sind alles vorweggenommene Werbungskosten und können als solche angegeben werden.
Nicht zu vergessen auch die sog. Lerngruppe, bei der Du Hin- und Rückfahrt zu einem Kollegen sowie die Verpflegubgsmehraufwendungen ansetzen kannst.