Meister auf Vollzeit, was kann ich steuerlich absetzen?

3 Antworten

Du machst Deine Einkommensteuererklärung und setzt diese Kosten an.

Dadurch hat Du dann einen Verlust aus nichtselbständiger Arbeit und kannst diesen dann in den Folgejahren, wenn Du wieder verdienst als Verlustvortrag abziehen.

Hallo RBR611,

ja klar, wie vom Experten wfwbinder beschrieben. Zusätzlich alle Kurskosten, Prüfungsgebühren, Materialkosten für Meisterstücke etc., die nicht vom Meister-BAföG abgedeckt werden.

Viel Erfolg und Gruß

Serviceteam FORTBILDUNG24

ja, das sind alles vorweggenommene Werbungskosten und können als solche angegeben werden.

Nicht zu vergessen auch die sog. Lerngruppe, bei der Du Hin- und Rückfahrt zu einem Kollegen sowie die Verpflegubgsmehraufwendungen ansetzen kannst.