Nachbar erzählt Lügen bei der Hausverwaltung,wie kann ich mich wehren?

6 Antworten

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Es ärgert mich auch,das die Hausverwaltung ohne den Sachverhalt zu prüfen eine Abmahnung schickt. Was kann ich tun,wie kann ich mich wehren?

Abwarten und über die Abmahnung lachen.

Die hat erst mal überhaupt keine Bedeutung. Sollte der Vermieter irgendwann kündigen, muss er es begründen.

Nur weil es "riecht" rechtfertigt noch lange keine Abmahnung oder Kündigung, wenn dieser Geruch z.B. durch das Kochen verursacht wird.

Das Kochen kann man Ihnen nicht verbieten.

Vorsorglich könnten Sie ja einen formlosen Widerspruch gegen die Abmahnung schreiben, dass Sie damit nicht einverstanden sind und Sie sich nichts zu Schulden haben kommen lassen.

Gegen die Abmahnung klagen,Rechtschutz wäre ratsam!

MosqitoKiller  07.05.2013, 13:29

Gegen eine Abmahnung kann man nicht klagen, auch nicht mit Rechtsschutz..-

Nichts solange Du den Urheber der Behauptung nicht kennst..-

schmookiepoop 
Fragesteller
 07.05.2013, 14:33

die Nachbarn behaupten alle,sie waren es nicht,und die Hausverwaltung darf nichts sagen. Ich werde es wohl nie erfahren wer das war :(

  1. Widerspruch gegen die A. einlegen

  2. Anzeige gegen Unbekannt wegen Beleidigung/üble Nachrede bei der Polizei stellen, und diese öffentlich im Hausflur aushängen (nach dem Motto: Jetzt wird ermittelt)

  3. (ehrliche) Bekannte zur Schnüffelprobe einladen

Meine Empfehlung: Punkt 1 und 2 sofort umsetzen !

schmookiepoop 
Fragesteller
 07.05.2013, 14:37

Danke! Meine Freunde haben mir gesagt das nichts riecht (außer evtl vom Kochen,wie oben erwähnt).

Gegen Lügen und üble Nachreden kann man sich nur schwer wehren, da ja meist nicht gesagt wird wer die verbreitet. Erfährt man dies aber doch, ist es durchaus eine Sache die man juristisch ausfechten könnte. Ob das aber Sinn macht?!

Bei der Hausverwaltung kannst Du gegen die Abmahnung Beschwerde einlegen, was Du ja getan hast und einfach den kuren "Dienstweg" anbieten wenn es erneut zu solchen Unterstellungen kommen sollte.

Zudem riecht es natürlich aus jeder Wohnung mal mehr, mal weniger. Denk nur ans Kochen, dass kann halt nicht Geruchsfrei von Statten gehen, aber wer sich darüber aufregt ist wohl mehr ein Troll als ein ernst zu nehmender Gesprächspartner!

MosqitoKiller  07.05.2013, 13:28

Allerdings hat eine Beschwerde gegen eine Abmahnung keinerlei rechtliche Auswirkungen, sie ist rein informell...

Quasimo  07.05.2013, 14:16
@MosqitoKiller

was so nicht ganz richtig ist, natürlich hat eine Beschwerde immer eine aufschiebende Wirkung und muss, um die Form zu wahren, Berücksichtigung finden, ggf. aufgrund dieser der Vorgang neu geprüft werden. Was ja im gegenständlichen fall aufgrund des Besuches der Fall ist.

schmookiepoop 
Fragesteller
 07.05.2013, 14:36
@Quasimo

Wäre schlimm wenn man gegen eine Abmahnung nichts tun kann,vor allem wenn sie wie hier durch Unwahrheiten entstanden ist.

MosqitoKiller  07.05.2013, 15:11
@schmookiepoop

Eine Abmahnung selbst ist nur eine Mängelrüge mit Androhung einer Rechtsfolge (z.B. Kündigung), nicht die Rechtsfolge selbst, daher kann man dagegen auch nichts tun. Rechtliche Maßnahmen könnte man erst gegen die Rechtsfolge selbst einleiten, wenn man diese für unberechtigt hielte, und in diesem Zuge würde dann auch die Rechtmäßigkeit der Abmahnung gewürdigt. Gegen die Abmahnung selbst kann man aber rechtmäßig nichts tun...

MosqitoKiller  07.05.2013, 15:12
@Quasimo

Nein, diese aufschiebende Wirkung hat sie eben nicht...

Quasimo  07.05.2013, 16:09
@MosqitoKiller

Sry. aber eine Abmahnung ist deutlich mehr!

Arbeitsrecht z.B. ohne Abmahnungen kann es schwer werden zu kündigen usw.. also ist eine solche rechtlich immer relevant und wer was anderes glaubt begeht einen Fehler!!!! Auch eine Hausverwaltung kann aufgrund gehäufter Abmahnungen kündigen und dies auch als wesentlichen Grund angeben. Deshalb ist eine Beschwerde oder im Amtsdeutsch ein Einspruch immer sinnvoll, wenn dieser gerechtfertigt ist und hat natürlich immer eine aufschiebende Wirkung weil, der Abmahnende nun, um der Gerechtigkeit genüge zu tun, den Sachverhalt unter den neuen Fakten neu zu prüfen hat. Macht er dies nicht ist eine Abmahnung tatsächlich ggf. vor Gericht mehr oder weniger gegenstandslos, aber nur dann und auch nur ggf!

MosqitoKiller  07.05.2013, 17:32
@Quasimo

Ich habe nicht geschrieben, dass eine Abmahnung keine rechtliche Relevanz hat, sondern dass man sich rechtlich nicht dagegen wehren kann und ein Widerspruch dagegen keine rechtliche Relevanz hat, da die Wirksamkeit und Einwände dagegen in einem folgenden Kündigungsverfahren ohnehin auch ohne Widerspruch geprüft würden. Und das ist eine Tatsache, wie der BGH bereits entschied...

BGH VIII ZR 139/07

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=43155&pos=0&anz=1

Zitat:

"Der Mieter hat gegen den Vermieter keinen Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung einer von ihm als unberechtigt erachteten Abmahnung. Eine Klage auf Feststellung, dass eine vom Vermieter erteilte Abmahnung aus tatsächlichen Gründen unberechtigt war, ist unzulässig."

Da kannst Du noch soviel herumdiskutieren wollen, das ändert nichts an den Fakten...

Quasimo  07.05.2013, 20:36
@MosqitoKiller

:) tut es doch :) Mach Du es nach Deiner werten Meinung und ich mach es nach der meinen und kann Dir nun ein Urteil gerne per Mail zukommen lassen, bei dem Richter genau anders entschieden haben, nämlich bei einer Verhandlung die ich zu führen hatte.

Es bleibt dabei, dass ich gegen jede Abmahnung Einspruch einlegen kann und ein begründeter Einspruch auch seine Wirkung nicht verfehlt. Nochmal!!!

Der Fragesteller hat erreicht, dass die Hausverwaltung die Sache bei einer Begehung nochmals prüft, ich nenne das Wirkung und Du ?

MosqitoKiller  07.05.2013, 20:39
@Quasimo

Ich habe geschrieben, dass eine Widerspruch keine RECHTLICHE Wirkung hat, und das ist und bleibt eine Tatsache...

Lesen bildet...

Quasimo  07.05.2013, 20:42
@MosqitoKiller

Tjo ,.. dann schreib mal den ganzen Text zum Urteil oder einfach nicht vergessen, dass MEHRERE Nachbarn sich über eine Lärmbelästigung durch den Mieter beschwert haben! MEHRERE und LÄRM! Ob der Lärm nun aus der Wohnung kommt ist daher anzunehmen weil dies mehrere Bewohner bezeugen, ob das Ereignis stattgefunden hat, kann man im nachhinein nicht mehr riechen, oder?

In unserem Fall geht es um Geruch und der ist da oder eben auch nicht was nachvollziehbar ist, also ist der Fall ganz anders gelagert und der Einspruch BERECHTIGT, wenn begründet.

Man sollte Äpfel mit Äpfel und nicht mit Birnen vergleichen und vor allem Texte fertig lesen. Aber wie gesagt, Du wie Du meinst und ich wie ich wes weiß :)

MosqitoKiller  07.05.2013, 20:45
@Quasimo

Du hast aber schon verstanden, dass man sich gegen eine Abmahnung grundsätzlich rechtlich nicht wehren kann, da bereits eine Klage dagegen unzulässig ist, egal weswegen und völlig unabhängig vom inhaltlichen Sachverhalt, da das bereits formal nicht möglich ist?

Offensichtlich nicht...

Eine Klage dagegen ist unzulässig, da eine Abmahnung keine unmittelbaren Auswirkungen hat, man kann nur gegen eine darauf folgende Kündigung klagen...

Quasimo  07.05.2013, 20:49
@MosqitoKiller

Na, dann bekommst Du nun von mir eine Abmahnung und hast diese hinzunehmen weil man dagegen ja nichts machen kann, finde ich gut, ich habe daher eine neue Geschäftsidee.. omg..

Na ja ich verstehe das ich in einem ähnlichen Fall VOR GERICHT Recht bekommen habe und mein Einspruch resp. Widerspruch ausdrücklich und in der Urteilsbegründung beschrieben, BERECHTIGT war!

Aber es war natürlich nicht der BGH

MosqitoKiller  07.05.2013, 20:53
@Quasimo

Aber das war natürlich nicht der BGH

Eben, und daher hätte dieses Urteil in einer Berufung und/oder Revision auch keinen Bestand, das Gericht hätte die Klage bereits aus formalen Gründen gar nicht annehmen dürfen...