Kann ich den Nachbarn zur Kasse bitten? (Betreffs Kanalreinigung)

9 Antworten

Wer hats in Auftrag gegeben?! Richtig...DU.

Also wenn einer zur Kasse gebeten wird, dann du. Was kann der Nachbar dafür, wenn die Firma da was macht, was er nicht will?! Das ist dann ein Problem der Firma!

Stell dir mal vor, ich geh in deinen Garten und schneide die Hecken und halte dann die Hände auf, wenn du von was weiß ich wo wieder kommst.......

in meinem Regenwasserabflusskanal befand sich eine Verstopfung, weshalb ich aus Notwendigkeit heraus eine Kanalreinigungsfirma berief.

Was an "meinem Regenwasserabflusskanal" und "weshalb ich [...] berief" ist jetzt so schwer verständlich?

Der Dienstleister reinigste sowohl meinen Kanal, als auch den Regenabwasserkanal meines Nachbarn

Das ist zwar nett von ihm (respektive von Dir), aber es ändert nichts an der Ausgangslage.

und erklärte mir daraufhin, dass mein Nachbar "ja mitzahlen müsse"

Erzählen kann man viel.

Zur fraglichen Zeit war der Eigentümer des Nachbarhauses nicht anwesend, sondern erst kurz nach Abschluss der Arbeiten.

Irrelevant im Kontext.

Der Kanalreiniger fand nur eine Verwandte des Eigentümers auf dessen Grundstück und sagte ihr, "dass sie mitzahlen müsse", woraufhin die Dame dies verneinte.

Das würde ich mir ohne Kenntnis des Vorgangs und ggfs. ohne Rücksprache auch verbieten.

Kann ich nun trotzdem die Hälfte des geforderten Rechnungsbetrages von meinem Nachbarn einfordern?

Einfordern kannst Du alles Mögliche. Das wird den Nachbarn aber nicht im geringsten interessieren. Du hast die Dienstleistung beauftragt, ergo zahlst Du sie auch. Allenfalls würde ich als betroffener Nachbar mich auf Kulanz bereiterklären, hier überhaupt zu leisten, und dann nur für den auf mich entfallenden Anteil. Dazu müsstest Du aber vom Dienstleister eine getrennte Abrechnung anforddern, die er sehr wahrscheinlich nicht erstellen wird. Warum auch? Du bist ja sein Ansprech- und Vertragspartner, und die Gesamtsumme holt er sich von Dir. Ob und wenn überhaupt, wie Du das mit anderen Beteiligten regelst, geht den Dienstleister ja nichts mehr an.

Reicht das "Inkenntnissetzen der verwandten Dame" als Zahlungsbegründung?

lach

Das meinst Du jetzt nicht ernsthaft, oder?

Anmerkung: Ich gehe davon aus, dass es sich hier um den Zufluss zum Abwassersystem auf privatem Grund handelt.

Ich bin auch Hausbesitzer und ich wäre nicht erfreut darüber wenn der Nachbar einfach ohne meine Zustimmung einen Dienstleister (für was auch immer beauftragt) und mich dann im späteren Verlauf mit einer Rechnung konfrontiert.

Denke das Vorhaben hier Geld einzufordern wird wahrlich schwierig sein.

Zwei Möglichkeiten.

  1. Du zahlst die Rechnung komplett aus Deiner Tasche

  2. Du kommunizierst mit dem Dienstleister und zahlst nur den Anteil der für Dein Haus realisierten Kanalreinigung.

Wenn der Mitarbeiter meint er müsse ohne Deine Zustimmung (ich nehme an Du hast ihm nicht expllizit den Auftrag erteilt das "Nachbar Rohr" :-) zu reinigen, dann muss der Kanal-Reiniger das eben in eigener Regie mit dem Nachbarn ausdealen...

Was dann aber wohl sehr zu seinem Nachteil ausgehen könnte, da dieser keinen Auftrag erteilt hat. Und nur weil eine Verwandte auf dem Grundstück was verneint hat, kann man das mit Sicherheit nicht als Auftragskenntnis bestehen lassen

Ein Sprichwort besagt:

Wer die Musik bestellt, der zahlt diese auch.

Er könnte sich auf 'Geschäftsführung ohne Auftrag' herausreden - mit guter Aussicht auf Erfolg

Wer hat denn die Firma beauftragt, den Kanal des Nachbarn zu reinigen? Wenn auch von dir kein Auftrag dazu da war, wenn die das gemacht haben, weil sie es selbst für notwendig erachteten, dann ist das nicht dein Bier und auch nicht das des Nachbarn. Das muss dann die Firma auf ihre Kappe nehmen und sich ggfs mit dem Nachbarn einigen.

michi57319  22.07.2014, 23:11

Sehr richtig. Auftrag war, den zum Haus gehörigen Kanal zu reinigen. War der Dienstleister zu übereifrig, würde ich die Rechnung schriftlich zurückweisen und um Ausstellung einer korrekten Rechnung bitten, die selbstverständlich unter Abzug der Reinigung des Nachbarkanals ausgestellt werden muß.

Es sei denn, es ergab sich im Gespräch eine Auftragserweiterung. So nach dem Motto " Wir können ja auch noch in den Nachbarkanal schauen, ob es daher kommt" Hast du dem zugestimmt, zahlst du auch dafür.