Ist ein Mieter eines Nachbargrundstückes verpflichtet Sträucher nachzuschneiden, die über den Zaun der Grundstücksgrenze wachsen?

5 Antworten

Das beantwortet der § 910 BGB.

Zunächst ist der Gartenbesitzer dran, wenn der nicht schneidet, darf der Nachbar die Zweige abschneiden - und die Kosten dem Gartenbesitzer aufbürden.

Der Nachbar ist in keinem Fall aber verpflichtet, die überhängenden Zweige abzuschneiden.

Hallo,

auf jeden Fall ist das nicht die Sache desjenigen, zu dem die Pflanzen "hinüber wachsen".

Ob das nun auf der anderen Seite Sache des Eigentümers oder dey Mieters ist, kommt darauf an, was die beiden vereinbart haben.

Was dem auf dem Nachbatgrundstück aber ja total egal sein kann.

Viele Grüße

Michael

Wenn das komplette Haus mit Grundstück vermietet ist, muss der Mieter die Sträucher so schneiden, dass sie nicht über das Nachbargrundstück wachsen.

tut er es nicht, kann der Vermieter, dafür einen Gärtner beantragen und die Kosten dem Mieter in Rechnung stellen (Mietnebenkosten).

Bezüglich Abstand und Höhen von Bäumen zur Nachbar-Grenze, findest du weitere Informationen in der jeweiligen Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es ist tatsächlich so, dass es je nach Bundesland bestimmte Abstände zur grenze für verschiedene Pflanzen und baumarten gibt, die eingehalten werden müssen. Der Eigentümer der Pflanzen muss dafür sorgen, dass diese Abstände eingehalten werden. Wenn dies nicht der Fall ist, sollte man ihn am besten darauf hinweisen. Wenn man eine genaue Frist setzt, zu der die Abstände hergestellt werden sollen und diese Frist überschritten ist, kann man die äste auch selbst abschneiden oder abschneiden lassen und der Eigentümer muss die Kosten übernehmen.

Woher ich das weiß:Recherche

der eigentümer

büsche und bäume sind vermietersache

Eigentümer =/= Vermieter

@Hackebeil96

nein, die sind schon identisch

der eigentümer ist auch der vermieter

@Feinstaubking

Im Regelfall ja, im Ausnahmefall nein. So wird die Vermietung von großen Wohnkomplexen oftmals durch einen Verwalter durchgeführt, der durch den Eigentümer hierzu beauftragt worden ist. Der Mietvertrag kommt zwischen Mieter und Verwalter zustande. Deswegen gibt es zB auch den § 565 BGB.

@Hackebeil96

die verwaltung ist nur vertreter des eigentümers für die vermietung

@Feinstaubking

Nicht im Falle der gewerblichen Weitervermietung. Dann ist der Verwalter zeitgleich Mieter des Eigentümers. Der Verwalter schließt nicht im Namen des Eigentümers den Mietvertrag ab, sondern im eigenen Namen.

die Rechnung des Gärtners wird dann dem Mieter über die Miet-Nebenkosten in Rechnung gestellt.

@Apolon

wenn es im mietvertrag so vereinbart ist