Balkonbau: als einziger Nachbar dagegen?
Hallo Community,
unser Nachbar plant den Bau eines Balkon. Jedoch überschreitet dieser die Abstandsfläche zum Nachbargebäude und er braucht deshalb hierfür die Erlaubnis von uns Nachbarn. Jeder aus der Umgebung hat bis jetzt unterschrieben außer uns (leben in einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus). Meine Frage ist nun, ob der Bau trotzdem genehmigt werden kann, obwohl nur ein einziger Eigentümer, das sind wir, dagegen ist? Leben übrigens in Baden-Württemberg, falls das wichtig ist.
Danke im Voraus :)
5 Antworten
Jeder nachbarliche Bebauung mindert den Wert des Nachbar Grundstücks. Daher haben die Nachbarn ein Widerspruchsrecht. Da braucht es keine weiter Begründung
der Bau kann nicht beginnen wenn die Unterschrift von euch fehlt. Der Nachbar wird natürlich fragen welche Einwände es gibt. Dann braucht ihr plausible Fakten
Plausible fakten sind gegeben:
überschreitet dieser die Abstandsfläche zum Nachbargebäude
Die Zustimmung ist erforderlich.
Gibt es keinen gewichtigen Grund für die Versagung, könnte der Nachbar auf die Zustimmung klagen.
Ein Gericht muß dann darüber entschscheiden, ob Ihre Ablehnung/Weigerung begründet und rechtens ist oder nur eine reine Schikane darstellt, in dem Sie vollkommen unbegründet ein Recht für sich beanspruchen nur mit dem einen Ziel, einem anderen dadurch zu schaden.
Ein Gericht könnte im Hinblick auf die übrigen Zustimmungen darauf erkennen und Ihnen die Verfahrenskosten im Falle des Unterliegens zuweisen.
Welchen konkreten Grund führen Sie denn zur Verweigerung der Zustimmung an, sofern Sie sich nicht aus reiner Schikane verweigern?
Der Balkon würde direkt nebenan auf derselbe Etage gebaut werden. Der Abstand beträgt knapp 2m und das würde unsere Privatsphäre meiner Meinung nach erheblich einschränken.
Die Ausübung eines Rechtes ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen, in dem man ihn z.B. in der Ausübung eines Vorhabens ohne triftigen Grund hindert.
Schwierige Frage, da müsste sich ein Fachanwalt mit Schwerpunkt Immobilienrecht, Baurecht drum kümmer.
Mein Verständnis von der Sache ist, dass diese gesetzlich geregelte Abstandfläche definitiv einen Grund hat, wieso sie verlangt wird. Und dieser kann sein, dass das Nachbargrundstück geschützt wird (z.B. im Fall eines Brandes) aber auch die Privatsphäre gewahrt wird.
In diesem Fall würde (wenn das stimmt, was ich denke) sich dieses Recht auf jede einzelne Wohnung beziehen, die in diesem Haus ist; Ohne Ausnahme. Da nicht darüber abgestimmt werden darf, ob man dir dein Recht auf Privatsphäre einschränkt, im Falle einer Mehrheitsentscheidung.
Es kommt also ganz stark darauf an, aus welchem Grund dieser Abstand eingehalten werden muss. Da würde ich an deiner Stelle mal recherchieren, und schauen, ob damit gewisse Rechte von dir verletzt werden.
Ja, der Balkon würde auf derselben Etage gebaut werden, direkt neben an, was unsere Privatsphäre schon ziemlich einschränken würde.
Vielen Dank für die Antwort :)
Da die anderen Nachbarn durch den Balkon vermutlich nicht beeinträchtigt sind, haben diese zugestimmt. Du bist offenbar die wesentlich Leidtragende. Wenn dein Nachbar deine Einwilligung braucht, um diese Grenzüberschreitung durchführen zu dürfen, dann muss er die auch bekommen. Sonst darf er nicht bauen. Ich würde auf keinen Fall zustimmen.
Sein Recht zu wahren ist keine Schikane.