Kann ich den Mietvertrag sofort kündigen oder erst nach 3 Monaten (mit Bild / Vertrag)?
Hallo Ihr Lieben,
am 01.09.21 habe ich eine Garage in Köln gemietet (laut Vertrag mit Kündigungsfrist, siehe Bild).
Heute habe ich aber eine andere und günstige Garage in Leverkusen gefunden und es ist ab sofort verfügbar. Also ich darf die Garage in Leverkusen ab 01.10.21 nehmen.
Habe heute morgen mit der Vermieter in Köln telefoniert und höflich begründet ob ich den Vertrag zum 01.10.21 kündigen könnte. Der Typ sehr frech und wollte nur zum 31.12.21 kündigen.
Laut Vertrag für die Garsge in Köln (Bild) ist aber für den ersten 12 Monaten keine Kündigungsfrist angegeben, sondern NUR 3 Monaten Kündigungsfrist NACH 12 Monaten. Wie soll ich das bitte verstehen?
FRAGE: Wer hat Recht bitte? Kann ich den Vertrag zum 01.10.21 kündigen oder wie der Vermieter sagt zum 31.12.21? Schreibt bitte Eure Meinung oder Ratschläge.
LG
6 Antworten
Du kannst zwar vorzeitig kündigen, musst dann aber entweder noch bis Ablauf die Miete zahlen oder du besorgst einen neuen Nachmieter, der die Miete (und den Mietvertrag) übernimmt.
In das Thema solltest du dich noch mal explizit einlesen. Mietverträge für Garagen haben normalerweise keine Kündigungsfrist von drei Monaten, wenn das gesetzlich so vorgesehen sein sollte und vorgegeben ist, dann ändert auch eine Klausel im Mietvertrag nichts. Reinschreiben kann ein Vermieter erst mal viel. Wenn es tatsächlich so vorgegeben ist, wie ich es glaube, dann ist auch die Frage, ob eine Mindestmietdauer im Vertrag greift. Wenn es für dich wirklich von Interesse ist frühzeitig aus dem Vertrag raus zu kommen, würde ich das Thema auf jeden Fall noch mal googeln und mich an verschiedenen Stellen hierzu belesen. Viele Vermieter neigen dazu erst mal Dinge in den Vertrag zu schreiben, egal ob zulässig oder nicht. Papier ist geduldig… Und es gibt genug Mieter, die sich davon abschrecken lassen.
Edit: Also ich hab jetzt noch mal fix nachgelesen – es scheint tatsächlich gesetzlich so zu sein, dass du bis zum dritten Kalendertag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats kündigen kannst. Hieße – eine Kündigung bis zum 3. Oktober würde ein Ende des Mietvertrags zum 31. Dezember bedeuten. Ob diese angegebene Mindestmietzeit rechtlich bindend ist, da habe ich jetzt auf die Schnelle noch nichts zu gelesen…
Der Satz
"Der Mietvertrag ist auf ein Jahr befristet und verlängert sich dann stillschweigend"
ist unwirksam.
Du kannst, noch bis 4.10., zum 31.12.2021 kündigen.
Nach "Meinung" des BGB, § 573c Abs. 1, kann ein Mietvertrag bis zum 3. Werktag des Monats zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden.
Ups, das habe ich überlesen. Dann nehme ich alles zurück. Der Vertrag kann frühestens zum 31.12.2022 gekündigt werden.
Wenn der Vermieter selber sagt, dass zum 31.12.2021 gekündigt werden kann, ist eure Aussage doch hinfällig!
'Wenn er das sagt und sich an das Gesagt in ein paar Tagen noch erinnern kann, richtig.
Es handelt sich um die Miete für eine Garage und nicht eine Wohnung!
Deshalb gilt hier, was vereinbart ist. Und zwar: Es kann zum Ablauf des 15. Monats nach Mietbeginn der Mietvertrag gekündigt werden.
Hallo ich verstehe das so: nach einem Jahr hast du 3 Monate Kündigungsfrist
davor eigentlich jeder Zeit, eigentlich kannst du kündigen ohne 3 Monate Frist die gelten erst nach einem Jahr
Wenn du heute kündigst, musst du bis zum 31.12.2021 bezahlen.
Danke
Der Vertrag ist aber auf 1 befristet.
Bei Garagen ist das auch ohne Grund zulässig.
Es geht hier aber doch nicht um Wohnraum, sondern um eine Garage!