Garage kündigen trotz 24 Monate Laufzeit?

6 Antworten

Nein, ist nicht möglich. Es handelt sich nicht um einen Wohnraummietvertrag und somit können recht freie Bedingungen vereinbart werden. Du kannst die Mindestmietdauer auch so betrachten:

Monatspreis * 24 ist die Mindestmiete, die storage24 von Dir haben will, egal, ob Du die Garage in 3 Monaten noch brauchst oder nicht. Wenn Dir die Nutzung der Garage diesen Mindestpreis wert ist, dann miete und wenn nicht, lasse es besser und such Dir woanders eine Garage oder einen Lagerraum zu besseren Bedingungen.

Salue

Verträge macht man zur Sicherheit beider Vertragspartner. Die Klausel gibt Dir die Sicherheit, dass der Vermieter nicht innert 24 Monaten einfach kommen kann, Dir kündigt und die Garage für einen grösseren Betrag an jemand anders vermietet.

Der Vermieter hat dafür die Sicherheit, dass er nicht schon nach 3 Monaten wieder einen neuen Mieter suchen muss.

So haben beide gleich lange Spiesse.

Wenn Dir das nicht in Deine Zukunftsplanung passt, müsstest Du dies mit den Vermieter vertraglich regeln. Es kann natürlich sein, dass er dann die Garage an einen langfristigen Mieter vergibt.

Tellensohn

Nein, ist es nicht. Es gilt die vereinbarte Mindestmietdauer. BGB § 580a greift nur, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Es gibt dazu keine Unabdingbarkeitsklausel.

Du bist also an die vertragliche Vereinbarung gebunden.

Mindestmietdauer steht bestimmt nicht so im Gewerbemietvertrag, sondern unbefristeter Garagenmietvertrag mit gegenseitigen ordentlichen Kündigungsverzicht von 24 Monaten ab Mietvertragsdatum.

Daher ist deine Kündigung des unbefristeten Mietvertrages als Mieter erst nach 24 Monaten möglich und keinesfalls nach 3 Monaten.

Falls dieser Kommentar nicht für deinen Vertrag zutrifft, dann stelle bitte den Originaltext hier ein.

da redet jemand über zwei dinge !

bei 24 monaten : hier gilt dann : kündigen im 23 . monat ! § 580 a ( 3 ) 2

wenn die Miete nach längeren Zeitabschnitten bemessen ist, spätestens am dritten Tag vor dem Tag, mit dessen Ablauf das Mietverhältnis enden soll.