Folgen eines Mietverzug?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ich habe eine Frage bezüglich der Folgen des Mietverzuges. Laut §594 BGB darf mich ja mein Vermieter nach Rückstand von zwei Monatsmieten unverzüglich kündigen. 

1. In dem genannten § geht es um Pacht und nicht um Mietverhältnis.

2. Kann der Vermieter schon bei einer Miete +1 Cent kündigen.

Falls dies geschieht, kann ich dann einfach das Geld nachträglich überweisen und bin trotzdem aus dem Mietverhältnis raus oder entstehen dabei zusätzliche Gebühren oder eventuell sogar Schufa-Einträge? 

Oh man Du hast aber viele Fragen.  :-)

Man kann die fehlende Miete nachträglich zahlen.

- Hat der Vermieter nur fristlos gekündigt, ist durch Zahlung aller Rückstände die Kündigung geheilt, bedeutet Du bist immer noch Mieter und musst fristgerecht kündigen.

- Wurde hilfsweise auch fristgerecht gekündigt, dann ist die fristlose Kündigung bei Zahlung vom Tisch, nicht aber die Fristgerechte; dass bedeutet je nach Deiner Wohndauer eine Kündigungsfrist von 3-9 Monaten.

Wohnst Du weniger als 5 Jahre dort, sind es drei Monate, über 5 Jahre, dann sind es 6 Monate und über 8 Jahre, dann sind es 9 Monate,

aber man kann die Mieten ja zurück ziehen. Deshalb meine Frage.

Du kannst die Kündigungsfristen so nicht umgehen.

Wenn der Vermieter rechtzeitig einen Nachmieter findet/akzeptiert, kannst Du früher aus dem Vertrag.

Du kommst um die Zahlung nicht herum, auch wenn dir dein Vermieter bei schuldhaftem Mietverzug kündigt. Im Nachgang wird er Klage auf Zahlung erheben und du zahlst die drei Monatsmieten plus Kosten für Gerichtsverfahren und Rechtsanwälte.

Du könntest mit ihm sprechen ob er dich vorzeitig aus dem Mietvertrag läßt weil du eine andere Wohnung hast. Viele Vermieter lassen sich drauf ein wenn man z.B. einen Nachmieter benennen kann oder die Warteliste zur Wohnungsvergabe ellenlang ist.

Um die Zahlung der verinbarten Miete kommst Du in keinem Fall rum. Schlimmstenfalls mußt du die neue Wohnung anmieten, ein paar Monate doppelt zahlen oder mit dem neuen Vermieter einen späteren Eintritt in den Mietvertrag vereinbaren.

Ja geht mir ja nicht um das Geld. Finaziell ist es halt mit beiden Mieten einwenig schwierig.

§ 543 BGB

Wenn Du den Mietrückstand unverzüglich nach erfolgter fristloser Kündigung zahlst ist die Kündigung unwirksam.

Sollte sie das nicht sein weil die 2. binnen 24 Monate biste nicht so einfach raus.

Der Vermieter kann Schadensersatz fordern. Minium in Höhe von 3 Monatsmieten. Negativer Schufaeintrag möglich. Weiterhin keine oder eine unschöne Mietschuldenfreiheistbescheinigung. Die inzwischen von fast allen Vermietern verlangt wird.

Fazit, einfach die Miete nicht zahlen ist eine saublöde Idee.

Zumal der Vermieter bei Mietrückstand von 2 MM kündigen kann, aber nicht muß.

Du hast einen Vertrag, und den musst du erfüllen. Wenn du einfach die Zahlung verweigerst, kann das ziemlich teuer kommen. Auch Vermieter sprechen miteinander. Sobald der bisherige Vermieter auf sein Geld warten muss, kann er sich auch mit deinem neuen Vermieter in Verbindung setzen. Dann hast du dort, von vorne herein, schlechte Karten


Falls dies geschieht, kann ich dann einfach das Geld nachträglich überweisen und bin trotzdem aus dem Mietverhältnis raus

Nö, sobald du den kompletten Rückstand bezahlst, heilst du die fristlose Kündigung und hängst voll im MV drin. Dein Mietverhältnis läuft dann unverändert weiter. Hat der VM hilfsweise fristgerecht gekündigt, bleibt diese Kündigung unter Würdigung der Gesamtumstände bestehen.  Somit bleibt es bei Minimum 3 Monate Kündigungsfrist. (Vorausgesetzt das Mietverhältnis besteht nicht länger als 5 Jahre)

Abgesehen davon schneidest du dir mit so einem Verhalten selbst ins Fleisch. Eine Rücksprache des neuen potentiellen Vermieters mit deinem jetztigen VM bringt deinen Mietrückstand zutage und schon wars das mit der anderen Wohnung.

Warum willst du dich nicht an deinen Vertrag halten? Das gleiche erwartest du vom Vermieter doch auch und würdest dich auch wehren, wenn der Vermieter verlangt vor Ende deiner Kündigungsfrist auszuziehen, weil er bereits einen Nachmieter hat - du aber noch keine nutzbare Wohnung.