Kann ich den Kaufpreis zurück verlangen wenn die Reparatur zu lange dauert?

4 Antworten

Du musst schriftlich eine Nachfrist setzen ich denke 10 Tage sind angemessen und danach auf Wandlung ( Rückabwicklung des Kaufvertrages ) bestehen sollte das Gerät binnen der gesetzten Frist nicht wieder da sein. Im übrigen steht Dir unter Umständen ein Schadenersatz zu, für die entgangene Nutzung am erworbenen Gerät.

Aus § 281 Abs. 1 BGB ergibt sich, dass der Käufer dem Verkäufer grundsätzlich eine Frist zur Nacherfüllung zu setzen hat. Diese Fristsetzung ist bei Vorliegen der Voraussetzungen aus § 281 Abs. 2 BGB entbehrlich. Auch wird gem. § 437 Nr. 3 BGB die Regelung des § 440 BGB angewendet.

Du musst dem Verkäufer eine sog. Frist zur Nacherfüllung setzen.

Als Käufer kannst du die Art der Nacherfüllung selbst bestimmen.

Du hast die Wahl zwischen:

  1. Nachbesserung (Reparatur)
  2. Nachlieferung: Lieferung eines neuen und Mängel freien Artikels.

GUT ZU WISSEN

Der Verkäufer ist dein Vertragspartner und kann seine Probleme mit dem Hersteller nicht auf den Verbraucher abwälzen.

Der Verweis auf den Hersteller ist nicht nur unwirksam, sondern auch unzulässig, sondern auch unzulässig, im Bezug auf die rechtlichen Bestimmungen für gewerbliche Händler.

Erst nachdem diese Frist (etwa 10 bis 14 Tage) erfolglos abgelaufen ist, kannst du schriftlich vom Vertrag zurück treten und ggf. Schadenersatz fordern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Telefonische Nachfragen versanden in der kostenpflichtigen Hersteller-Hotline oder bleiben in der Warteschleife des Elektro-Großmarkts hängen, E-Mails vom Firmen-PC werden nicht beantwortet.

Länger als vier bis sechs Wochen braucht man sich diese Trödelei nicht bieten zu lassen, denn die Ersatzlieferung oder die Beseitigung des Mangels muss in angemessener Zeit erfolgen. Ausreden, etwa der Hersteller könne nicht schneller reagieren, gelten also nicht.

Zieht sich die Reparatur zu lange hin, setzen Sie dem Verkäufer am besten schriftlich eine letzte Frist (etwa eine Woche). Innerhalb dieses Zeitraums muss repariert oder Ersatz geliefert werden. Drohen Sie zudem an, nach Fristablauf weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Da der Kunde vom Kauf zurücktreten darf, wenn der Verkäufer seinen Pflichten nicht nachkommt, haben Sie auch die Möglichkeit, per Mahnbescheid den Kaufpreis zurückzufordern. Die Kosten für den Transport, die Arbeitsleistung und die Materialien müssen Sie dabei nicht tragen. Das Geschäft darf Ihnen weder das Porto noch Ersatzteil- und Lohnkosten berechnen.

https://www.chip.de/artikel/Online-Recht-Gewaehrleistung-7_139940647.html

Das ist ja eine bodenlose Frechheit sprich mit PayPal.