Rücktritt vom Kaufvertrag nach erfolgloser Reparatur?

2 Antworten

Bei wem hast Du den Mangel reklamiert ?

Nach deiner Frage zu urteilen hast Du Garantie des Herstellers in Anspruch genommen, da gibt es kein Rücktrittrecht vom Vertrag.

Du müsstest dich an den Verkäufer wenden zwecks Sachmängelhaftung (Gewährleistung), dort nach dem zweiten erfolglosen Reparaturversuch des gleichen Mangels hast Du weitere Rechte bis hin zum Rücktritt vom Kaufvertrag.

ostIcrime 
Fragesteller
 04.02.2018, 12:21

Den Mangel habe ich zuerst beim Hersteller reklamiert.

Wie kann ich der Technikerfirma Druck machen, damit ich den benötigten Technikerbericht erhalte ?

Antitroll1234  04.02.2018, 12:26
@ostIcrime

Du benötigst keinen Technikerbericht.

Du machst den Sachmangel gegenüber dem Verkäufer geltend, wie der Verköufer den Mangel beseitigt bleibt ihm überlassen. Schlägt dann der Versuch zum zweiten Mal fehl, dann hast Du wie bereits erwähnt weitere Rechte.

Aber erstmal musst Du überhaupt einen Sachmangel beim Verkäufer geltend machen.

Der Umtausch ist jetzt der zweite versuch den Mangel zu beheben. So viel musst du dem Händler mindestens einräumen, erst wenn dann immer noch der Mangel vorliegt hättest du ein Anrecht darauf vom Kaufvertrag zurückzutreten.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__440.html

ostIcrime 
Fragesteller
 04.02.2018, 12:22

Wie sieht es eigenlich mit Schadensersatz aus ? Ich muss jedes mal mehrere Tage / Wochen auf einen Techniker warten, mir sind schon mehrere Lebensmittel verschimmelt.