Welche Rechte habe ich wenn mir ein gestohlenes Macbook verkauft wird?

8 Antworten

...sagte man mir, das Gerät sei als gestohlen gemeldet und habe daher keine Garantie.
Sofort besuchte ich den Händler und schilderte ihn den Fall.

Seltsam, jeder andere hätte die Polizei besucht und denen den Fall geschildert.

sven9091 
Fragesteller
 17.02.2020, 20:10

Apple hat mir gesagt ich soll es zum Händler bringen. Außerdem möchte ich mein Geld wieder zurück.

NoName08154711  17.02.2020, 20:13
@sven9091
Apple hat mir gesagt ich soll es zum Händler bringen.

Tust Du immer das, was Apple sagt?

Die Polizei und ein Anwalt sind hier Deine Ansprechpartner, aber garantiert nicht ein Händler, der gestohlene Ware verkauft.

Es ist was geklautes.

Auf was willst du denn da Garantie?

Sei froh wenn du keine Anzeige bekommst

sven9091 
Fragesteller
 17.02.2020, 20:07

Warum sollte ich eine Anzeige bekommen?

Maleficent666  17.02.2020, 20:08
@sven9091

Weil du im Besitz Von Hehlerware bist

U du weißt es auch

OTTOfindichgut  17.02.2020, 20:09
@sven9091

Ach, weil sie Laie ist und Laie und Recht sind ganz schwierige Sachen.

Man könnte überlegen, ob der Händler nicht professioneller Hehler ist, das ist eine ganz andere Sache.

Der Andere ist Händler und verkauft gestohlene Waren????

Das ist ganz schnell Hehlerei!

nanfxD  17.02.2020, 20:10
@Maleficent666

ja wow... und? der Besitz von geklauter Ware ist nicht strafbar.

Maleficent666  17.02.2020, 20:11
@OTTOfindichgut

Wow, du schreibst das selbe wie ich

Ist dein Kommentar nun auch nur Laienhaft

Maleficent666  17.02.2020, 20:11
@nanfxD

Er weiß es aber

U müsste seines Amtes walten

Macht er nicht

Mitgefangen, Mit gehangen..das Seil um den Hals zieht sich zu

OTTOfindichgut  17.02.2020, 20:12
@Maleficent666

Der Kunde ist immer der Letzte, der mit einer Anzeige zu rechnen hat.

Aber ja, ein normaler, gesetzestreuer Bürger wäre zur Polizei gegangen.

nanfxD  17.02.2020, 20:12
@Maleficent666

woher soll er es denn wissen? er hat es doch erst im apple store erfahren

Maleficent666  17.02.2020, 20:13
@nanfxD

Und du Schlaumeier?!?

Er weiß es jetzt !!

U pocht hier auf Rechte, die er nicht hat u sollte handeln

sven9091 
Fragesteller
 17.02.2020, 20:14
@nanfxD

Das ist erst vor einigen Stunden passiert. Ich werde das erstmal dem Anwalt vortragen.

Maleficent666  17.02.2020, 20:15
@sven9091

Polizei...

sven9091 
Fragesteller
 17.02.2020, 20:21
@Maleficent666

Das Gerät wurde keiner Privaten Person gestohlen. Man sagte mir bei Apple nur soviel: Das Gerät sollte vernichtet werden über eine Firma und irgendjemand hat es mitgenommen. Die Apple ID dürfte nicht im Umlauf sein hieß es weiter.

Maleficent666  17.02.2020, 20:22
@sven9091

Ist Diebstahl, sonst hätte man es nicht gemeldet^^

Egal ob vernichtet werden sollte nicht.

Wenn es ein Unternehmen ist, ist es noch schlimmer

VirageXO  17.02.2020, 20:48
@Maleficent666
U pocht hier auf Rechte, die er nicht hat u sollte handeln

Samma. Was redest du denn hier...?

sender007  17.02.2020, 21:07
@VirageXO

Ich sehe das auch so, wie Maleficent666.
Du hast keine Garantie an Dingen, die dir nicht gehören.
Und du musst zur Polizei. Und zwar jetzt. Nicht später.

VirageXO  17.02.2020, 21:12
@sender007
Ich sehe das auch so, wie Maleficent666.
Du hast keine Garantie an Dingen, die dir nicht gehören.

Ihr quasselt euch echt einen Murks zusammen, der mit dem deutschen Rechtssystem mal so gar nichts zutun hat.

sender007  17.02.2020, 21:20
@VirageXO

Keine Beleidigungen.
Es heißt 'Gute Frage', nicht 'Gute Antwort'. Wenn du es besser weißt, dann antworte dem Fragesteller, aber hör auf, hier rumzustänkern.

VirageXO  17.02.2020, 22:10
@sender007

Selbstverständlich hat der Fragesteller einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises nach §§ 346 I, 437, 440, 326 BGB, weil das Ding einen Rechtsmangel nach § 435 BGB hat.

Das MacBook darfst du weder behalten noch an den Verkäufer zurückgeben. Es gehört dir nicht. Du bist kein Eigentümer geworden. Gem. §935 BGB ist der gutgläubige Erwerb gestohlener Sachen nicht möglich.

Der Verkäufer ist allerdings durch den Verkauf gem. § 812 BGB ungerechtfertigt bereichert. Er ist zur Herausgabe des Kaufpreises verpflichtet, sofern er das Geld noch hat.

VirageXO  17.02.2020, 20:37
Der Verkäufer ist allerdings durch den Verkauf gem. § 812 BGB ungerechtfertigt bereichert. Er ist zur Herausgabe des Kaufpreises verpflichtet, sofern er das Geld noch hat.

Nope, § 346 I. Auf gar keinen Fall sollte man hier anfechten.

archibaldesel  18.02.2020, 06:39
@VirageXO

Hier geht es nicht um Rücktritt, sondern um Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung.

VirageXO  18.02.2020, 06:45
@archibaldesel

Natürlich ist auch ein Rücktritt möglich, §§ 437, 440, 326, weil das Ding einen Rechtsmangel nach 435 hat.

Geht man übers Anfechtungsrecht, holt man sich das Entreicherungsrisiko ran und geht uU leer aus. Das Risiko besteht im Rückabwicklungsregime nicht.

Eine Verweisung auf die Anfechtung wäre für den Anwalt ein schöner Haftpflichtschaden.

Du mußt das gestohlene Gerät an den Besitzer zurückgeben, den Verkäufer kannst Du auf Rückgabe des Kaufpreises verklagen.

An gestohlener Ware erwirbt man kein Eigentum = Hehlerware.

Auch der Händler hat daran kein Eigentumsrecht, muss dir weder den Kaufpreis noch ein Ersatzgerät aushändigen und wird aber schnell sein Geld los sein, du jedoch deins nicht erstattet bekommen.

Geh zur Polizei und melde den Fall, denn der Händler scheint auch ein linker Vogel zu sein, dem auf den Zahn gefühlt gehört, lG.

sven9091 
Fragesteller
 17.02.2020, 20:17

Das heißt ich kriege mein Geld nicht zurück?

Havenari  17.02.2020, 20:32

Wie kommst du zu der erstaunlichen Ansicht, dass der Kaufpreis nicht erstattet werde?

ilknau  17.02.2020, 20:47
@Havenari

Der Händler erwarb kein Eigentumsrecht an dem gestohlenen Teil!

VirageXO  17.02.2020, 20:56
@ilknau
Der Händler erwarb kein Eigentumsrecht an dem gestohlenen Teil!

...? Ja und? Gerade deswegen doch.

Havenari  18.02.2020, 08:30
@ilknau

Weshalb der Kaufvertrag unwirksam war und die daraus erhaltene Zahlung zurückgegeben werden muss.